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18.11.2013

Falsche Urteile im Fall Gurlitt

Die Augsburger Staatsanwaltschaft bewegt sich im Fall des Kunst-Erbes Cornelius Gurlitt auf ganz dünnem Eis.

Politik und Justizbehörden haben ein ganz dickes Problem. Erst meinten sie, man könnte den spektakulären Münchner Kunstschatz im Geheimen abhandeln. Sie meinten, der Kunst-Erbe Cornelius Gurlitt sei ein merkwürdiger Sonderling, der die wertvollen Kunstwerke vielleicht freiwillig hergibt. Sie meinten wahrscheinlich sogar, die Angelegenheit könnte durch den Tod des herzkranken Besitzers bereinigt werden.

Cornelius Gurlitt zeigt sich widerborstig

Alles Fehleinschätzungen. Der Sensationsfund wurde öffentlich, der Besitzer lebt und er zeigt sich widerborstig. Er will alle Bilder behalten. Das ist moralisch fragwürdig. Gurlitt hätte Jahrzehnte Zeit gehabt, sich mit der wahren Herkunft seines Kunstschatzes zu befassen. Er hat es nicht getan. Ihn aber juristisch dafür anzugreifen, wird sehr schwierig. Die Augsburger Staatsanwaltschaft bewegt sich auf ganz dünnem Eis. Dass sie sich dennoch zur Herrin über das gesamte Verfahren aufgeschwungen hat, mutet grotesk an.

Nun wollen Kanzleramt und bayerisches Justizministerium an Gurlitts Gewissen appellieren. Das ist ein Akt staatlicher Hilflosigkeit. Man sollte sich nicht wundern, wenn der alte, uneinsichtige Mann seinen Bilderschatz am Ende behalten könnte. Und eine Menge unangenehmer Fragen bleiben.

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