Peinlich ist es, wenn jetzt Kassen, die auf einem Polster sitzen, regelrecht aufgefordert werden müssen, ihren Mitgliedern zu viel erhaltenes Geld zurückzugeben. Von Joachim Bomhard

Es gehört zum Wesen gesetzlicher Krankenkassen nicht nur, dass sie das Geld ihrer Versicherten für den Krankheitsfall sorgsam verwalten, sondern auch, dass sie keine Gewinne machen dürfen. Früher haben sie dementsprechend ihren Beitragssatz kalkuliert. Seit Einführung des Gesundheitsfonds gibt es den einheitlichen, staatlich festgelegten Prozentsatz. Die eine Kasse kommt mit dem, was ihr vom Fonds zugewiesen wurde, gut zurecht, die andere weniger. Vor der Reform gab es diese Unterschiede genauso.
Als nach der Reform einigen Kassen die finanzielle Decke zu dünn wurde, reagierten sie mit Zusatzbeiträgen. Das ist ihr gutes Recht. Die Lage hat sich deutlich verbessert. Die letzten beiden Kassen schaffen den Zusatzbeitrag im Oktober ab – und sind froh darüber. Umso peinlicher ist es, wenn jetzt Kassen, die auf einem Polster sitzen, regelrecht aufgefordert werden müssen, den umgekehrten Weg zu gehen und ihren Mitgliedern zu viel erhaltenes Geld zurückzugeben. Ihnen sei gesagt: Das Geld gehört ihnen nicht, sie verwalten es nur.
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