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19.08.2013

Opfer schützen, nicht die Täter

Stalker gehören hart und konsequent bestraft. Im Zweifelsfall sind es die Opfer, die zu schützen sind – und nicht die Täter.

Was muss im Kopf eines Stalkers vorgehen, der sein Opfer monate-, oft jahrelang terrorisiert? Man kann es nicht nachvollziehen. Sehr wohl aber kann man verstehen, wie sehr ein Stalking-Opfer unter den Nachstellungen leidet. Und vor allem: Wie mürbe es macht, wenn die Polizei dabei zuschauen muss – weil sie, rein rechtlich, erst tätig werden kann, wenn ein Stalker handgreiflich geworden ist.

Stalking ist die übelste Form von Psychoterror. Der Stalker ist ein Straftäter und seine Taten sind alles andere als Kavaliersdelikte. Die Geiselnahme von Ingolstadt ist ein perfektes Beispiel dafür, dass das Gesetz zum Schutz vor den permanenten Belästigungen nicht ausreicht. Gegen den 24-jährigen Mann, der die Rathaus-Mitarbeiterin über Monate drangsalierte und der gestern drei Geiseln nahm, war längst ein Kontaktverbot verhängt worden. Doch diese Unterlassungsverfügung ist das Papier nicht wert, auf der sie steht.

Auch war der Mann verurteilt – allerdings nur zu einer Bewährungsstrafe. Darum war er auf freiem Fuß. Und das, obwohl klar war, dass er nicht nur kriminell, sondern auch psychisch äußerst labil ist. Stalker gehören hart und konsequent bestraft. Im Zweifelsfall sind es die Opfer, die zu schützen sind – und nicht die Täter.

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