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Leitartikel
04.08.2011

Prozess Gäfgen: Wir müssen es ertragen

Entschädigung für einen Kindsmörder – dieses Urteil wird das Rechtsempfinden vieler Menschen auf eine harte Probe stellen.

Magnus Gäfgen hat ein abscheuliches Verbrechen begangen. Er hat den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und erstickt. Er hat sich keinen Deut um das Leben eines Kindes geschert, um Geld für ein Luxusleben rauszuschlagen.

Und so einer jammert, er habe psychische Probleme, weil ihm im Verhör Gewalt angedroht wurde. Wir erinnern uns: Die Polizisten wollten das Leben des kleinen Jakob retten. Und der Entführer verriet nicht, wo der Bub war. Ist er damit nicht selbst schuld an der Gewaltandrohung?, werden sich viele fragen. Wo war das Mitgefühl des Täters, als er Jakob entführte und tötete?, werden sich viele fragen. Und so einer erhält mehr als 3000 Euro Entschädigung.

Das alles ist kaum zu ertragen. Die traurige Realität ist aber: Wir müssen es ertragen, wollen wir in einem Rechtsstaat ohne Wenn und Aber leben.

Begehen Menschen abscheuliche Verbrechen, wird in der Aufregung leicht vergessen, dass dieser Rechtsstaat allen – ohne Ausnahme – ein faires Gerichtsverfahren garantiert. Möglicherweise ist es dann auch an der Zeit, an das Grundgesetz zu erinnern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht da im Artikel 1. Und weiter: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Würde des Menschen Magnus Gäfgen wurde angetastet, als ihm Polizisten „unerträgliche Schmerzen“ androhten.

Dass die Reaktion der Polizeibeamten verständlich und nachvollziehbar war, steht auf einem ganz anderen Blatt. Viele von uns hätten es so gemacht. Die Drohung bleibt aber ein Verstoß gegen geltendes Recht. Das Landgericht Frankfurt hatte keine andere Wahl, als diesen zu ahnden.

Die Justiz hat rechtlich alle Möglichkeiten ausgereizt, diejenigen zu schützen, die dem Mörder Gewalt angedroht haben. Der Verantwortliche, Frankfurts Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner, wurde 2004 zu einer „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ verurteilt, die Ausführenden, zwei Polizeibeamten, zu „Geldstrafen auf Bewährung“. Beides waren eher Strafen mit Symbolcharakter.

Auch das jetzige Urteil beinhaltet Kniffe: Gäfgen muss vier Fünftel der Prozesskosten tragen. Das geforderte Schmerzensgeld verweigerten ihm die Richter – es wäre eine Anerkennung gewesen, dass er tatsächlich gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat.

Rechtlich ist das Urteil gegen Gäfgen vertretbar. Das Unbehagen kommt daher, dass hier ein Mann unerbittlich auf seine Grundrechte beharrt, der selbst einem kleinen Buben gnadenlos das Grundrecht auf Leben genommen hat.

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