Übereifrige Strafverfolger
Der Fall um die Augsburger Müllverbrennungsanlage ist eine Blamage für die Strafverfolger, die mit ihrem übertriebenen Ermittlungseifer dem Ansehen der Justiz geschadet haben.
In der Anlage wurden illegal hochgiftige Filter verbrannt und laut Gutachten Misswirtschaft in Millionenhöhe betrieben. Die Aufsichtsbehörde drohte intern mit Stilllegungen, Zwangsgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen. Als unsere Zeitung den Skandal aufdeckte und die unglaublichen Vorgänge in der Augsburger Müllverbrennungsanlage öffentlich machte, schritt die Staatsanwaltschaft zur Tat. Ins Visier der Ermittler geriet wegen der Affäre erst einer der beiden Geschäftsführer. Später traf es drei Mitarbeiter, die verdächtigt wurden, unserer Zeitung die brisanten Informationen zugespielt zu haben.
Auf der Suche nach Beweisen wurden ihre Wohnungen auf den Kopf gestellt. Die Staatsanwaltschaft ließ sich in ihrem Übereifer nicht bremsen. Als das Oberlandesgericht den Anklagepunkt „Verrat von Betriebsgeheimnissen“ kassierte, wurden die vermeintlichen Maulwürfe wegen übler Nachrede angeklagt. Erst gestern wurde vor dem Landgericht auch dieser Punkt fallen gelassen. Es ist eine Blamage für die Strafverfolger, die mit ihrem übertriebenen Ermittlungseifer dem Ansehen der Justiz geschadet haben. Die Öffentlichkeit hatte ein Recht, von den Missständen in der Anlage durch unsere Zeitung zu erfahren: dank der Informanten, wer immer sie auch waren.
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