Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Meinung
  3. Übereifrige Strafverfolger

17.03.2011

Übereifrige Strafverfolger

Der Fall um die Augsburger Müllverbrennungsanlage ist eine Blamage für die Strafverfolger, die mit ihrem übertriebenen Ermittlungseifer dem Ansehen der Justiz geschadet haben.

In der Anlage wurden illegal hochgiftige Filter verbrannt und laut Gutachten Misswirtschaft in Millionenhöhe betrieben. Die Aufsichtsbehörde drohte intern mit Stilllegungen, Zwangsgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen. Als unsere Zeitung den Skandal aufdeckte und die unglaublichen Vorgänge in der Augsburger Müllverbrennungsanlage öffentlich machte, schritt die Staatsanwaltschaft zur Tat. Ins Visier der Ermittler geriet wegen der Affäre erst einer der beiden Geschäftsführer. Später traf es drei Mitarbeiter, die verdächtigt wurden, unserer Zeitung die brisanten Informationen zugespielt zu haben.

Auf der Suche nach Beweisen wurden ihre Wohnungen auf den Kopf gestellt. Die Staatsanwaltschaft ließ sich in ihrem Übereifer nicht bremsen. Als das Oberlandesgericht den Anklagepunkt „Verrat von Betriebsgeheimnissen“ kassierte, wurden die vermeintlichen Maulwürfe wegen übler Nachrede angeklagt. Erst gestern wurde vor dem Landgericht auch dieser Punkt fallen gelassen. Es ist eine Blamage für die Strafverfolger, die mit ihrem übertriebenen Ermittlungseifer dem Ansehen der Justiz geschadet haben. Die Öffentlichkeit hatte ein Recht, von den Missständen in der Anlage durch unsere Zeitung zu erfahren: dank der Informanten, wer immer sie auch waren.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.