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15.04.2013

Wulff kämpft um seine Ehre

Walter Roller

Die Geschichte des Rücktritts von Wulff braucht nicht umgeschrieben zu werden – auch dann nicht, wenn es zu einem Freispruch erster Klasse kommt.

Christian Wulff ist tief gefallen. Der CDU-Politiker, der einst als populärer Kronprinz Angela Merkels galt, hat viel verloren: sein Amt als Bundespräsident, seine Frau, sein Ansehen. Nun sucht er zu retten, was – vielleicht – noch zu retten ist: seine Ehre. Deshalb hat Wulff das vergiftete Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover, das Verfahren wegen Bestechlichkeit gegen eine Geldauflage einzustellen, ausgeschlagen. Es wäre auf einen Freispruch dritter Klasse und das Eingeständnis hinausgelaufen, im Gegenzug zu den kleinen Gefälligkeiten vermögender Freunde eben doch zu Diensten gewesen zu sein. Wulff kämpft um einen Freispruch erster Klasse, der ihn vom Verdacht der Korrumpierbarkeit befreien und es ihm erlauben würde, wieder eine kleine Rolle im öffentlichen Leben zu spielen.

Es ist gut, dass Wulff diesen kräftezehrenden Weg wählt und riskiert, womöglich als erstes ehemaliges Staatsoberhaupt vor Gericht gestellt zu werden. Es ist sowohl in seinem als auch im öffentlichen Interesse. Denn nur Gerichte – so ist das in einem Rechtsstaat – können letztlich klären, ob Wulff als Ministerpräsident von Niedersachsen gegen Gesetze verstoßen hat oder gar bestechlich gewesen ist.

Anstand und Moral sind das eine, strafrechtliche Fakten das andere. Die Gesellschaft mag ihr Urteil über Wulff gesprochen haben und ihn – aus guten Gründen – als dreisten Schnäppchenjäger in Erinnerung behalten, der es mit der Trennung von privatem Interesse und Staatsamt nicht so genau genommen hat. Ein Urteil über die strafrechtliche Relevanz Wulff’scher Amigo-Geschichten gebührt nur dem Gericht. Auch bietet ein Prozess die Gelegenheit, die Standards für das korrekte Verhalten eines Politikers anhand eines konkreten Beispiels näher zu bestimmen und präziser zu beschreiben, wann die (durchaus erwünschte) Unterstützung von Unternehmen zur Grenzüberschreitung und Straftat gerät.

Es mutet seltsam und befremdlich an, dass von den ursprünglich 21 (!), mit furiosem Ermittlungseifer untersuchten Vorwürfen nur einer übrig geblieben ist. Am Ende dieses hochnotpeinlichen Verfahrens, in dem das Leben Wulffs bis in die privatesten Winkel hinein ausgeleuchtet wurde, geht es nur noch um rund 700 Euro, die der Filmproduzent Groenewold für die Übernachtung und Bewirtung Wulffs in München ausgegeben hat. Dafür soll sich Wulff mit einem Brief zur Unterstützung eines Filmprojekts revanchiert haben. Man wird sehen, ob der daraus abgeleitete Vorwurf der Bestechlichkeit vor Gericht hält. Es ist wahr: Staatsanwaltschaft und Polizei sind hart, teils sogar unfair mit Wulff umgesprungen. Der Verdacht liegt nahe, dass sie Wulff partout – und sei es wegen einer Lappalie – zu fassen bekommen wollten. Doch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die das politische Schicksal des bereits schwer angeschlagenen Präsidenten besiegelt hat, war gerechtfertigt. Alles andere wäre als Versuch der Vertuschung und Kniefall vor der politischen Klasse gewertet worden – gerade auch von jenen Medien, die nun Wulff zum bemitleidenswerten Opfer feindseliger Ermittler stilisieren.

Die Geschichte des Rücktritts von Wulff braucht nicht umgeschrieben zu werden – auch dann nicht, wenn es zu einem Freispruch erster Klasse kommt und Wulff, was ihm menschlich zu gönnen wäre, seine Ehre zurückerlangt. Wulff ist nicht über irgendeinen „Kampagnenjournalismus“ gestürzt. Er musste gehen, weil er den moralischen Ansprüchen des höchsten Staatsamtes nicht genügt, mit verdeckten Karten gespielt und das Vertrauen der Bevölkerung wegen eigener Fehler verloren hat. Sein Rücktritt war unvermeidlich.

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