Menschenrechte für Verbrecher
Ohne den konsequenten Schutz vor Verbrechern, ohne Hilfe für die Opfer, aber auch ohne Rechte für Straftäter ist ein Rechtsstaat nicht denkbar.
Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten für Opfer von Verbrechen, aber auch für Schwerstkriminelle. Es ist richtig, dass die Gesellschaft vor tickenden Zeitbomben geschützt werden muss. Gleichzeitig ist es aber auch richtig, dass die Sicherungsverwahrung mehr sein muss als einfaches Wegschließen. Das Bundesverfassungsgericht hat sinnvolle Rahmen gesetzt, die zurzeit in den Bundesländern umgesetzt werden.
Das Nachdenken aber muss weitergehen. Bedenkenswert ist der Vorschlag von Ex-Generalbundesanwalt Kay Nehm, der bereits 2011 gefordert hat, dass die Täter bei besonders schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten nach Verbüßung ihrer Haftstrafe im Regelfall in Sicherungsverwahrung bleiben – in Freiheit gelangen sie danach nur dann, wenn am Ende der Haft festgestellt wird, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Dann wüsste jeder Täter, dass eine Entlassung nur dann realistisch ist, wenn er sich therapieren lässt.
Ohne den konsequenten Schutz vor Verbrechern, ohne Hilfe für die Opfer, aber auch ohne Rechte für Straftäter ist ein Rechtsstaat nicht denkbar.
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