Ungenügend
Der Eishallen-Einsturz von Bad Reichenhall gehört zur zweiten, vermeidbaren Kategorie. Die juristische Aufarbeitung des Unglücks wird dem nicht gerecht.
Es gibt schicksalhafte Unfälle und Unfälle, die aus Fahrlässigkeit entstehen. Der Eishallen-Einsturz von Bad Reichenhall gehört zur zweiten, vermeidbaren Kategorie. Die juristische Aufarbeitung des Unglücks wird dem nicht gerecht.
In diesem Fall wurde nicht genug getan, um Verantwortliche zu finden. Der Gutachter verschanzt sich hinter Formalien. Die Bauverwaltung verschanzt sich hinter seinem oberflächlichen Gutachten. Die jahrzehntelange Untätigkeit der Stadt war bisher kein Thema im Prozess. Die Staatsanwaltschaft steht im Verdacht, nicht den nötigen Biss bei den Ermittlungen in der Verwaltung gezeigt zu haben.
Nicht immer kann man Hinterbliebenen mit ihren verständlichen Forderungen nach Schuldigen gerecht werden. Die Justiz ist den Angehörigen aber zumindest den ernsthaften Versuch schuldig, Verantwortliche zu finden.
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