Bahnkabel-Dieb muss in Haft
Staatsanwaltschaft und Angeklagter hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt – aus unterschiedlichen Gründen.
Am Ende der Verhandlung waren beide Seiten unzufrieden mit der Entscheidung und so legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung gegen das Urteil ein. Im Juli hatte das Memminger Amtsgericht einen 37-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann gemeinsam mit anderen Bandenmitgliedern vor gut zwei Jahren nicht isolierte Freileitungen der Bahn gekappt und verkauft hatte.
Nun ging der Fall erneut vors Gericht, dieses Mal vor die Vierte Strafkammer am Landgericht Memmingen. Die Staatsanwaltschaft forderte mit zwei Jahren und sechs Monaten eine härtere Strafe für den Mann. Seine Verteidigerin Renate Benz plädierte für nicht mehr als zwei Jahre Haft auf Bewährung. Ihr Mandant hatte schon in der ersten Verhandlung angegeben, „nur“ der Fahrer der Bande gewesen zu sein, doch andere Mitglieder wollten das nicht so stehen lassen und belasteten ihn. Letztlich entschied sich das Landgericht dafür, beide Berufungen zu verwerfen.
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