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  3. Bauausschuss: Blick aufs Ensemble muss freigehalten werden

Bauausschuss
23.07.2016

Blick aufs Ensemble muss freigehalten werden

Von den Ausführungen des Architekten Franz Arnold (Zweiter von links) ließen sich die Mitglieder des Bauausschusses nicht beeindrucken. Sie lehnten den Bau eines Carports auf der Südseite ab, der Ensembleblick soll freigehalten werden. Der Bauherr soll eine Garage im hinteren Gartenbereich bauen (Bild links), die Zufahrt ist allerdings äußerst schmal.
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Von den Ausführungen des Architekten Franz Arnold (Zweiter von links) ließen sich die Mitglieder des Bauausschusses nicht beeindrucken. Sie lehnten den Bau eines Carports auf der Südseite ab, der Ensembleblick soll freigehalten werden. Der Bauherr soll eine Garage im hinteren Gartenbereich bauen (Bild links), die Zufahrt ist allerdings äußerst schmal.

Weitere Argumente, warum die Marktgemeinderäte im Süden eines Hauses keinen Carport billigten

Viel Geld nimmt eine Memminger Familie in die Hand um ein altes, denkmalgeschütztes Haus am Graben 7 von Grund auf zu sanieren. Grundsätzlich begrüßt die Marktgemeinde dies laut Bürgermeister Sebastian Seemüller natürlich sehr, doch einen Carport im Südgarten hat der Bauausschuss nun mehrheitlich endgültig abgelehnt. Begründung: Der Carport überschreite die so genante „faktische“ hintere Baugrenze und es dürfe kein Präzedenzfall geschaffen werden. Der Blick auf das barocke Ensemble solle freigehalten werden.

Beim Ortstermin vor der Sitzung kämpfte Architekt Franz Arnold wie ein Löwe für seinen, wie er betonte, äußerst „leicht gestalteten Carport“ mit 1,40 Meter hoher Fahrradbox. Dieser würde seiner Meinung nach das denkmalgeschützte barocke Ensemble nicht beeinträchtigen. Eine viel größere Bausünde sei die blaue Blockhütte auf dem Nachbargrundstück.

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