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  3. Streit in Bad Wörishofen: Brief des Bürgermeisters an die Staatsanwaltschaft veröffentlicht

Streit in Bad Wörishofen
03.05.2016

Brief des Bürgermeisters an die Staatsanwaltschaft veröffentlicht

In Bad Wörishofen gibt es Zoff zwischen Bürgermeister und Stadtratsmehrheit.
Foto: Ulrich Wagner

CSU, SPD und Grüne wollen alle Zweifel daran beseitigen, dass Paul Gruschka (FW) die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen fast alle Stadtratsmitglieder ausgelöst hat.

Bürgermeister Paul Gruschka (FW) habe den Stadtrat angezeigt: Für die Fraktionen von CSU, SPD und Grünen steht das zweifelsfrei fest. Um das zu untermauern, veröffentlichten sie am Dienstag den Brief, welchen Gruschka an die Staatsanwaltschaft geschickt hat. „Es ist geradezu unglaublich, wie gründlich Bürgermeister Gruschka unermüdlich die Presse, den Stadtrat und die Bürgerinnen und Bürger mit Wortklaubereien, Behauptungen, Andeutungen und Ablenkungsmanövern an der Nase herumführt“, teilen die Fraktionen dazu in einer gemeinsamen Erklärung mit. In dem Brief bittet Gruschka um eine strafrechtliche Überprüfung des Beschlusses zum Fremdenverkehrsbeitrag für die Therme vom 23. Dezember 2015. Die Betreffzeile lautet Vorermittlungsverfahren Stadt Bad Wörishofen wegen Untreue, dann folgt ein Geschäftszeichen.

Mit diesem Schreiben habe Gruschka die Ermittlungen gegen die Ratsmitglieder in Gang gebracht, sagen die Fraktionssprecher: „Bei diesem Vorgehen handelt es sich nach deutschem Recht, zweifelsfrei und für jeden nachprüfbar, um eine Anzeigenerstattung und wurde deshalb so auch von der Staatsanwaltschaft Memmingen gewertet.“ Man habe die vollständige Ermittlungsakte vorliegen. Daraus ergebe sich „keinerlei Hinweis darauf ergibt, dass etwa auch Bürger Anzeige erstattet hätten“, heißt es weiter. Dies hatte Gruschka in seiner Erklärung angedeutet, ebenfalls ein Rechtsanwalt gegenüber unserer Zeitung. Eine Auskunft der Staatsanwaltschaft dazu war gestern nicht zu erhalten.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

06.05.2016

@Beate R: Können Sie bitte den Paragraphen benennen, nachdem sich ein Geschäftsführer strafbar macht, wenn er einen Untreueverdacht nicht anzeigt? - Stellen Sie sich auf eine lange Suche ein, den gibt es nicht! Diese Behauptung vom Bürgermeister und Ihnen wird nicht richtiger, wenn sie den immer wieder widerholen. Im übrigen kann der Bürgermeister lt. dem Allgäu-TV-Interview nicht mal erklären, warum er die Anzeige überhaupt gemacht hat.

Auch die Behauptung vom Bürgermeister, dass Anzeigen von Bürgern vorliegen, ist anscheinend falsch, da die betroffenen Stadträte nach Akteneinsicht erklärten, dass nur die Anzeige vom Bürgermeister vorliegt. Woher sollte der Bürgermeister auch von Anzeigen von Bürgern bei der Staatsanwaltschaft wissen? Dafür bräuchte ja er Akteneinsicht.

Und zuerst behauptet Bürgermeister Gruschka, es ist eine "haltlose Behauptung" dass er den Stadtrat angezeigt hat und später folgt sein weltfremdes Einräumen "Man kann dieses Schreiben auch als Anzeige sehen, dennoch verstehe ich ihre Aufregung nicht. Eine Anklage steht momentan nicht im Raum."

Aber machen wir doch einen Deal: Ich fordere den Stadtrat zum Rücktritt auf, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Stadtrat erhebt. Und sie fordern den Bürgermeister zum Rücktritt auf, wenn diese nicht erhoben wird. Denn u.a. durch den Beschluss, die Rechtsanwaltskosten der Stadträte zu übernehmen, obwohl er diese Kosten durch die Anzeige selbst verursacht hat, hat er der Stadt geschadet. (Und das ist nur ein minimaler Teil des Schadens).

05.05.2016

Sollte sich durch die Überprüfung der Staatsanwaltschaft herausstellen, dass der Beschluss des Stadtrates unrechtmäßig ist, tritt dann der Stadtrat zurück?

Mal ganz davon abgesehen, ist dies ein ganz normaler Vorgang in Bezug auf Untreue oder Korruption im Geschäftsalltag. Sollte ein Geschäftsführer zu der Überzeugugn kommen dass Mitarbeiter der Untreue sich möglicherweise schuldig gemacht haben, so wird dies durch die Staatsanwaltschaft überprüft.... würde dies seitens der Geschäftsführung nicht geschehen, macht sich diese selbst strafbar!

05.05.2016

Frage von a.TV an Bürgermeister Gruschka, warum er eigentlich die Staatsanwaltschaft einschaltete: „Das ist schwer zu beantworten, weil es ein Prozess über viele, viele Monate letztendlich ist. Hmmmmm – ich kann es schwerlich nur beantworten. Es kommt aus der Situation heraus, weil ich diesen Beschluss einfach nicht für richtig gehalten habe vom Dezember. "

Eine juristisch bestechende Begründung!

Und auf die Frage von a.TV, wie es jetzt nach der Anzeige und den Rücktrittsforderungen weiter gehen soll: „Ich denke schon, dass man weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten kann, weil das ist wirklich ein Ausnahmefall den wir hier letztendlich haben.“

Angenommen, mein Chef würde mich und die ganze Abteilung bei der Staatsanwaltschaft anzeigen und wir alle sagen ihm daraufhin klar und offen ins Gesicht, dass er selbst kündigen soll, weil eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Wenn er dann sagen würde, dass man doch trotzdem weiterhin vertrauensvoll zusammen arbeiten kann, würde ich vermutlich sagen "Chef, sie haben eine ganz ausgeprägte Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitungsstörung"

https://www.youtube.com/watch?v=wYOtr4n4TZs

04.05.2016

Bürgermeister nicht belehrbar weder vom Landrat noch von vielen Juristen! Wer ist der Falschfahrer?

Was ich nicht verstehe ist, daß der Stadtrat Bürgermeister Gruschka eine Frist von 14 Tagen für das Disziplinarverfahren eingeräumt hat.

Er wird nicht einlenken.

Alle Türen hat er hinter sich zugeschlagen und er steht jetzt mit dem Rücken nicht vor sondern schon IN DER WAND!

Hier ist auch ganz klar der Vorsatz in seinem Handeln zu erkennen!Es sollten alle betroffenen Stadträte, Juristen, Unternehmer Anzeige wegen Untreue im Amt stellen und Ihn PRIVAT auf Schadensersatz verklagen!Hier schon mal wie das in Bayern leider läuft in anderen Bundeslänger geht es einfacher!

Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters 17. Dezember 2013 | Verwaltungsrecht Hat ein Bürgermeister mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einige Dienstvergehen begangen, die ein weiteres Verbleiben des Bürgermeisters im Amt den Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtigen würden, sind die Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach dem Bayerischen Disziplinargesetz gegeben. So der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem die vorläufige …