Bürger wollen gegen Bescheide klagen
Erkheimer Interessengemeinschaft fühlt sich ungerecht behandelt. Mitte Oktober sollen im Gemeinderat 220 Widersprüche behandelt werden. Verwaltung verweist auf Gutachten, das Rechtmäßigkeit bestätigt
Eine Interessengemeinschaft (IG) will in Erkheim gegen die im Jahr 2013 erlassenen Kanalherstellungsbescheide beim Verwaltungsgericht Augsburg klagen. Bei einer Gemeinderatssitzung Mitte Oktober sollen insgesamt 220 Widersprüche behandelt werden. Laut Geschäftsstellenleiterin Ingrid Friedrich wurden seit dem Bau der Kläranlage „Oberes Günztal“ im Jahr 1995 und deren Erweiterung 2004 sowie dem Bau der gemeindlichen Kanalisation ab 1995 nur „Vorauszahlungsbescheide“ erlassen. Erst vor 20 Monaten sei „endgültig abgerechnet“ worden.
Laut der Satzung werden „alle Schmutzwasserinvestitionen über den Geschossflächenbeitrag, die Herstellungskosten für Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser über den Grundstücksflächenbeitrag umgelegt“. Zahlungspflichtig sei jeder, „der die Möglichkeit zur Einleitung“ hat. Da aber im Hauptort Erkheim größtenteils das Regenwasser versickert wird und deshalb keine diesbezüglichen Kanäle vorhanden seien, könnten die Grundstückseigentümer hier zu keinem entsprechenden Beitrag verpflichtet werden.
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