Ein mehrfach vorbestrafter junger Mann ist in Mindelheim Schlangenlinien gefahren. Fast hätte er deshalb ins Gefängnis gemusst. Von Melanie Hofmann

Am Ende der Verhandlung geht der Angeklagte nach vorne zum Richter und dankt ihm, als er seinen Führerschein abgibt. Der 20-Jährige darf zwei Monate nicht Auto fahren, hat eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung bekommen – und ist froh darüber. Denn er hätte auch wieder im Gefängnis landen können.
Der Vorfall, aufgrund dessen der junge Mann vor dem Memminger Jugendschöffengericht erscheinen musste, hat sich im Oktober vergangenen Jahres zugetragen. Auf der Kaufbeurer Straße in Mindelheim war er mit seinem Auto gefahren, mit etwa 20 bis 30 Kilometern in der Stunde. Der Fahrer im Auto hinter ihm wollte ihn überholen. Als er gerade auf halber Höhe war, zog der 20-Jährige nach links. Der Mann konnte einen Zusammenstoß noch verhindern.
Von da an fuhr der 20-Jährige in Schlangenlinien vor ihm her. An der roten Ampel an der Jäckle-Kreuzung hielten beide an, stiegen aus. Es kam zu einer Diskussion, beide stiegen wieder in ihre Autos. Die Ampel wurde grün, wieder rot. Da wurde es dem Mann im hinteren Auto zu bunt: Er fuhr auf die Abbiegespur neben den 20-Jährigen. Dieser gab Gas – und fuhr trotz roter Ampel über die Kreuzung.
Wegen des Rotlichtverstoßes und aufgrund der Nötigung saß der junge Mann nun in Memmingen auf der Anklagebank. Nicht zum ersten Mal: Der 20-Jährige hatte in seinem Leben wegen verschiedener Delikte – unter anderem Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung – insgesamt schon dreieinhalb Jahre in Haft verbracht.
Seine jetzige Führungsaufsicht nannte in ihrem Schreiben ans Gericht jedoch auch positive Aspekte: Der 20-Jährige bemühe sich, sein Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen – trotz der schwierigen Situation zu Hause. Er habe häufig niemanden in seinem Umfeld, der ihm helfe, mit seinem Gefühlschaos zurechtzukommen. Wenn man bedenke, wie schwierig er gestartet sei, dann habe er schon einiges geschafft, heißt es in dem Schreiben.
Seit August besitzt der 20-Jährige den Führerschein, er hat ein eigenes Auto und eine Arbeitsstelle in Aussicht. „Meine Vergangenheit ist Vergangenheit“, sagte der junge Mann vor Gericht. „Ich hätte nicht gedacht, dass ich wieder hier sitzen werde. Es tut mir leid.“
Die positive Prognose erkannte das Gericht an und verurteilte den 20-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren sowie zwei Monaten Fahrverbot. Diese zwei Monate seien an der Untergrenze, erklärte Richter Veit in seiner Urteilsbegründung. „Dein Glück war, dass du dich zusammengerissen hast. Du bist weitergefahren – zwar über Rot – aber hast nicht zugeschlagen.“
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.|
|
Artikel kommentieren