Darf der Landkreis Grundstücksgeschäfte machen?
Die Regierung nickt die Beteiligung an einer Grundstücksverwertunggesellschaft ab - auch wenn letztlich andere zahlen müssen.
Der Oberallgäuer Altlandrat hatte die Geschichte eingefädelt. Um dem stets klammen Regionalflughafen Allgäu Airport in Memmingerberg unter die Arme zu greifen, ließ sich der CSU-Politiker ein ganz besonderes Konstrukt einfallen. Weil direkte Beihilfen nicht erlaubt sind, sollten sich Kommunen und Landkreise an einer Grundstücksverwertungsgesellschaft beteiligen. Das Allgäu übte den Schulterschluss, alle machten mit. Eine Frage ist allerdings noch offen geblieben: Dürfen das die Städte und Landkreise überhaupt? Im Unterallgäu hatte ein Bürgerentscheid den Weg frei gemacht. Der Landkreis beteiligte sich mit 2,45 Millionen Euro an dem Projekt. In der Konsequenz bedeutet dieses wirtschaftliche Engagement des Landkreises, dass indirekt die Kommunen diesen Betrag aufbringen müssen. Denn der Landkreis finanziert sich über die Kreisumlage.
Die Regierung von Schwaben sieht darin kein Problem. Ganz im Gegenteil. Sprecher Karl-Heinz Meyer erklärte auf Anfrage: „Aus Sicht der Regierung von Schwaben ist es sehr zu begrüßen, wenn Landkreise und kreisfreie Städte einer Region eng zusammenarbeiten. Die enge Kooperation und Vernetzung ist insbesondere bei wichtigen Infrastrukturprojekten ein kommunalpolitischer Schlüssel für die Weiterentwicklung einer Region.“
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