Für das Jugendamt begann der Fall „Caroline“ 2008 wie viele andere, jetzt gibt es Ärger.
Für das Jugendamt begann der Fall „Caroline“ 2008 wie viele andere: Eine besorgte Mutter ruft an, weil sie ihrer pubertierenden Tochter nicht mehr beikommt: Das damals zwölfjährige Mädchen ist frech und hält sich nicht an Vereinbarungen. „Das waren am Anfang Sachen, die in jeder Familie vorkommen können“, sagen Otto Gaschler, der Leiter des Jugendamtes, und der zuständige Sachbearbeiter.
Außer den Schilderungen der Mutter habe nichts gegen das Mädchen vorgelegen. Im Gespräch über den Hilfebedarf könne deshalb tatsächlich die Bemerkung gefallen sein: „Ihre Tochter ist weder sozial noch strafrechtlich auffällig geworden. Was sollen wir tun?“ Das heiße aber freilich nicht, dass die Behörde erst eingreife, wenn sich ein Jugendlicher strafbar gemacht hat. Doch die Vorfälle mit Caroline seien im Vergleich zu anderen anfangs eben nicht besonders gravierend erschienen.
Trotzdem habe man die Mutter ernst genommen. Es sei schließlich nachvollziehbar, dass Eltern derartige Vorkommnisse anders bewerten als ein Außenstehender. Die geschilderten Probleme hätten jedoch auf eine gestörte Mutter-Tochter-Beziehung hingewiesen, die aufgearbeitet gehöre. Das Jugendamt habe deshalb im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft 78 heilpädagogische Therapiestunden bewilligt, in die auch die Mutter hätte einbezogen werden können. Weil diese jedoch nur bei Caroline Handlungsbedarf gesehen habe, seien nach Ansicht der Therapeutin weitere Sitzungen sinnlos gewesen.
Der Jugendamtsmitarbeiter beschreibt Caroline als „nettes Mädle“. Seinen Eindruck belegt er mit einem Gutachten ihres damaligen Klassenlehrers: Demnach sei sie in der Schule gut integriert und bei den Mitschülern beliebt gewesen, habe Kritik angenommen, sei höflich, freundlich und insgesamt unproblematisch gewesen. Gaschler will damit nicht in Abrede stellen, dass sich Caroline zu Hause völlig anders verhalten haben kann. Sie könne sich nach außen gut verkaufen.
Um ihr helfen zu können und die richtige Form der Hilfe zu finden, müsse das Jugendamt aber nach einem Gesamtbild suchen. „Die Eltern lügen ja nicht“, so Gaschler. „Aber ihre Wahrnehmung ist auch einseitig.“
Im Team sei man zu der Einschätzung gelangt, das Caroline „kein Mädchen für eine Einrichtung“ sei. Hinzu komme, dass das Jugendamt eine Heimunterbringung auch gar nicht so ohne Weiteres anordnen könne: Sowohl die Eltern als auch die Jugendliche müssten einverstanden sein. Caroline habe dies jedoch abgelehnt. Das habe sich erst geändert, als sie nach Handgreiflichkeiten mit ihrer Mutter ins Heim gebracht wurde, um die Situation zu entschärfen.
Dass sich die Lage dort verschlechtert hat, streitet das Jugendamt nicht ab. „Das ist eine Tatsache“, so Gaschler. Dem Heim sei aber kein Vorwurf zu machen. Er gibt zu bedenken, dass es kein Gefängnis sei. Wie daheim könne das Mädchen morgens das Haus verlassen, ohne zur Schule zu gehen. Weil die Schule das Heim erst nach rund zwei Wochen über Carolines Schwänzen informiert habe, habe es nicht früher reagieren können. Auch der Kontakt zu Freunden könne nicht einfach unterbunden werden. „Wir können und dürfen das Mädchen nicht einsperren.“ Und auch in Sachen Verhütung sei allein Carolines Wunsch ausschlaggebend. Natürlich habe man mit ihr darüber gesprochen. „Aber eine Zwangsbehandlung geht nicht.“
Im Jugendschutzraum des Heimes habe Caroline schließlich nur festgehalten werden können, weil man von einer akuten Gefährdung ihres Wohls hätte ausgehen müssen, wenn sie erneut ausgerissen wäre. Sie sei dort so lange untergebracht worden, bis ein Richter die Einweisung in die Psychiatrie angeordnet habe. Nach wie vor ist das Jugendamt davon überzeugt, dass Caroline nicht ins Heim gehört. Es sieht die optimale Lösung in einer Familientherapie.
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