Den Biber weiter schützen, aber nicht mehr überall
Nager darf im Kreis künftig an gewissen Orten ohne Einzelerlaubnis getötet werden
Landkreis Die Frontlinien um den Biber sind seit Jahren verhärtet: Auf der einen Seite stehen die Land- und Forstwirte, unterstützt von den Jägern, die die Schäden beklagen, die der eifrige Nager verursacht. Auf der anderen Seite wachen Naturschützer mit Argusaugen darüber, dass die geschützte Tierart nicht wieder zum Freiwild wird. Im Landkreis Unterallgäu ist jetzt Einigung darüber erzielt worden, den Biber weiter zu schützen, aber nicht mehr überall.
Aus Sicht von Landrat Hans-Joachim Weirather ist man inzwischen einen großen Schritt vorangekommen: Im Naturschutzbeirat wurde jetzt intensiv über eine Übersicht mit verschiedenen Biber-Brennpunkten beraten. Auf dieser Grundlage wird die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt nun eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ erlassen. In dieser ist dann genau festgelegt, in welchen Bereichen im Unterallgäu Biber ohne spezielle Einzelgenehmigung zwischen 1. September und 15. März gefangen und getötet werden dürfen.
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