Den Weihnachtsbaum gibt's im Wald nicht umsonst
Wer Grünes für den Adventskranz oder die Krippe benötigt, sollte besser den Waldbesitzer fragen. Sonst droht Ärger mit der Justiz.
Haben Sie Ihren Adventskranz oder die selbst gebastelte Krippe mit Tannengrün und Moosen schon fertig? Nein? Sie wollen noch einen kurzen Abstecher in den nächsten Wald unternehmen und sich dort nach Herzenslust bedienen? Das sollten Sie besser bleiben lassen, wenn Sie nicht ausdrücklich die Erlaubnis des Eigentümers dazu haben. Der Leiter des Mindelheimer Forstamtes, Rainer Nützel, stellt klar: Alles, was ein Waldbesitzer verkaufen könnte, darf nicht ohne Weiteres aus einem Wald mitgenommen werden.
Ähnlich äußert sich die Stadt Mindelheim in einer Mitteilung. Weder Christbäume noch im Wald liegendes Tannengrün dürfen entnommen werden. Ausdrücklich gelte das für alle Arten von Schmuckreisig wie Kiefer, Tanne, Fichte oder Douglasie. Auch mehrere Arten von Moosen seien nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz geschützt und dürfen nicht mitgenommen werden, heißt es vonseiten der Stadt Mindelheim.
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