Jedes Jahr gibt es für ehemalige Mindelheimer den Heimatbrief. Doch eine Sache wird künftig darin fehlen. Johann Stoll wirft darauf einen humorvollen Blick.
Seit Menschheitsbeginn, also seit dem Rauswurf aus dem Paradies wegen Evas Apfel-Affäre, träumen wir von der Rückkehr ins Paradies. Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit sind wir diesem Ziel in diesem Jahr ein großes Stück näher gekommen. Hinter dem kryptischen Namen „Datenschutz-Grundverordnung“ verbirgt sich im Grunde genommen ein allgemeines Sterbeverbot.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen nämlich im Mindelheimer Heimatbrief (Hier mehr zum Heimatbrief: Neues für Mindelheimer in aller Welt) erstmals keine Totenlisten mehr veröffentlicht werden. Nun ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass einer der direkt Betroffenen nach seinem irdischen Ableben Einspruch erheben oder die Dienste eines Rechtsbeistandes in Anspruch nehmen würde.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Soll das wirklich wahr sein? Der Heimatkalender ist mir seit Jahrzehnten ein willkommenes Bindeglied zwischen Heimat und jetzigem Wohnort. Mit Interesse las ich auch immer die Totentafel... schon wieder alte Bekannte gestorben. Was soll dieser Quatsch mit dem Datenschutz? Geht`s noch?