Die Sünden der Vergangenheit im Untergrund
Gemeinde muss alte Hausmüll-Deponie untersuchen lassen
Das neu geplante Wohngebiet „Hungerbach-Nord“ fand sich noch einmal auf der Tagesordnung der jüngsten Wiedergeltinger Gemeinderatssitzung, weil Bürgermeister Norbert Führer den Gemeinderat über die Priorität des Vorhabens abstimmen lassen wollte. Der Gesetzgeber erlaubt einen Zeitrahmen von zwei Jahren. Der Gemeinderat zeigte sich jedoch ausnahmslos überzeugt, die Erschließung unverzüglich anzugehen, weil Wiedergeltingen über kein einziges verkäufliches Grundstück mehr verfüge. Johann Menhofer wies zudem darauf hin, dass man möglicherweise mit Verzögerungen wegen des hohen Grundwasserstandes und der dadurch erforderlichen Aufschüttung des Geländes rechnen müsse.
Im Anschluss ging es dann um Nachsorgemaßnahmen, zu denen Kommunen bei ehemaligen Hausmüll- und Bauschuttdeponien gesetzlich verpflichtet sind. Wiedergeltingen nutzte ein derartiges Gelände im Buchloer Ortsteil Lindenberg im Bereich der Schwabenstraße, das 2001 bereits verkauft wurde. Für die Altlasten ausschließlich auf der Flurnummer 461 sei dennoch die Gemeinde nach dem Verursacherprinzip verantwortlich, so Führer. Allein die Bodenuntersuchung schlage mit insgesamt 36 000 Euro zu Buche. Allerdings biete die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) finanzielle Unterstützung. Wiedergeltingen könne auf Antrag 16 000 Euro der veranschlagten Kosten erhalten, sodass sich die von der Gemeinde selbst zu tragende Belastung auf 20 000 Euro reduziere.
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