Ettringen Einstimmig entschied der Gemeinderat Ettringen, das beantragte Bürgerbegehren zum Bebauungsplan Heizkraftwerk der Firma Lang (siehe weiteren Bericht auf dieser Seite) zuzulassen. Damit ist der Weg frei für einen Bürgerentscheid.
Zuvor hatte der Rat seine veraltete Satzung zum Bürgerbegehren, die aus dem Jahr 1996 stammt, einstimmig außer Kraft gesetzt. Es wurde (gegen die Stimme von Gemeinderat Armin Weh) eine neue Satzung verabschiedet, die dem aktuellen Rechtsstand entspricht. Grund dafür ist, dass eindeutige Rechtssicherheit bestehen soll und mögliche Streitfragen von vorneherein ausgeschlossen sein sollen.
Eine Möglichkeit hätte es noch gegeben, das Bürgerbegehren überflüssig zu machen: wenn nämlich der Rat sich entschlossen hätte, von sich aus ein Bebauungsplanverfahren für das fragliche Gebiet einzuleiten. Der Rat entschied sich (gegen die Stimmen von Armin Weh und Stephanie Lang) dagegen.
Der Gemeinderat ist mehrheitlich der Auffassung, dass es zur Regelung der Bauleitplanung keines Bebauungsplanverfahrens mit Veränderungssperre bedarf. Nun sollen die Bürger über diese Frage entscheiden.
Vor der Sitzung hatten die Bürgermeister Robert Sturm und Roland Scherbaum juristischen Rat bei Dr. Franz Dirnberger vom Bayerischen Gemeindetag eingeholt. Dirnberger hatte zwar einige Bedenken und schätzte die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens mit 60 zu 40 Prozent ein; er riet, das Begehren bei einer derart nah an der Kippe stehenden Entscheidung zuzulassen, da die Punkte, die dafür sprächen, überwiegen würden.
Hart an der Grenze dessen, was gerade noch zulässig ist
Das Begehren bewege sich hart an der Grenze dessen, was gerade noch zulässig sei. Hätte der Rat das Begehren abgelehnt, wäre im Fall einer Klage die Entscheidung der Gerichte nicht vorhersehbar gewesen.
Fraglich scheint insbesondere derjenige Punkt, in dem es um die Entscheidungsfreiheit der Gemeinde geht. Die Gemeinde muss laut Gesetz auch innerhalb eines Bebauungsplans das Recht auf einen "substanziellen Planungsspielraum" behalten. Dieser wäre wohl, sollte der Bürgerentscheid durchgehen, bis an die Grenze des Möglichen eingeschränkt.
Vor der Abstimmung fand im Rat eine lebhafte Diskussion statt, die sich hauptsächlich mit den möglichen Folgen des Bürgerentscheids befasste.
Die Ratsmitglieder Scheitle, Kugelmann, Schmid und Plukas wiesen darauf hin, dass der Gemeinde Kosten in bis zu sechsstelliger Höhe entstehen könnten und der Haushalt unter diesem Aspekt unter Umständen neu aufgestellt werden müsse.
Geplante Vorhaben müssen unter Umständen zurückstehen
Geplante Vorhaben, wie der Straßenbau Siebnach oder die Turnhalle, müssten vorsichtshalber zurückgestellt werden. Auch mit Schadenersatzforderungen von Lang Papier müsse gerechnet werden.
Klar scheint zu sein, dass das in Frage stehende Areal, das sich im Besitz der Firma befindet, zum Industriegebiet erklärt werden würde. Bisher ist es im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Robert Kugelmann meinte, der zugelassene Lärmpegel dürfe in einem Industriegebiet um das Vierfache höher liegen.
Kein Bebauungsplan wie jeder andere, sondern "ein Elefant"
Kugelmann fragte seinen Kollegen Weh, der bei der Bürgerinitiative "Das gesunde Wertachtal" an vorderster Front steht, ob er das Bürgerbegehren mittrage. Weh antwortete: "Ja, aber nur, damit die Gemeinde die Rahmenbedingungen bestimmen kann. Und nicht, damit man einen Elefanten daraus macht." Sturm sagte dazu, ein solcher Bebauungsplan sei sehr wohl "ein Elefant". Jeder Bürger und alle Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden könnten dagegen Einwendungen machen. Dadurch würde eine Lawine von Arbeit und Kosten auf die Gemeinde zukommen.
Sollte der Bürgerentscheid durchgehen, würde für die Firma bis zur Fertigstellung des Bebauungsplans eine Veränderungssperre gelten, das heißt, sie dürfte mindestens ein Jahr lang nicht bauen.
Kugelmann meldete Zweifel am korrekten Vorgehen bei der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren an. Mehrere Mitbürger hätten ihm gesagt, sie seien nicht richtig informiert worden.
Sturm meinte, dies könne nicht nachgeprüft werden. Es sei für das Verfahren irrelevant. Ulrich Plukas sprang Kugelmann bei; er sagte, er finde es richtig, das Thema anzusprechen, denn "es geht hier auch um Stimmung und Emotionen."
Über ein eigenes Ratsbegehren wird erst noch entschieden
Auf kommenden Montag verschoben wurde eine Entscheidung darüber, ob der Gemeinderat ein eigenes Ratsbegehren einbringen wird. Das könnte einerseits den Standpunkt des Rats deutlich machen, andererseits aber die Wähler zusätzlich verunsichern.
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