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  3. Umsatzsteuer: Ein Gerichtsurteil beschert den Kommunen im Landkreis Arbeit

Umsatzsteuer
29.09.2016

Ein Gerichtsurteil beschert den Kommunen im Landkreis Arbeit

Für die Tiefgarage wurde auch bislang schon Umsatzsteuer fällig. Die könnte nun auf deutlich mehr Dienstleistungen der Stadt erhoben werden.
Foto: Johann Stoll

Die öffentliche Hand kann sich nur noch ausnahmsweise von der Umsatzsteuer befreien. Das hat für die Verwaltung Folgen.

Die Wirtschaft klagt seit Jahren über die Krake Bürokratie, die immensen Aufwand und Kosten verursacht. Dass die Fangarme auch die Verwaltungen zunehmend in die Zange nehmen, davon berichtete Mindelheims Kämmerer Wolfgang Heimpel am Montagabend dem Stadtrat. Aktueller Fall: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes musste die Bundesregierung im Vorjahr das Umsatzsteuerrecht grundlegend ändern. Auf die Städte, Gemeinden und den Landkreis kommt nun ein Aufwand zu, der derzeit noch gar nicht genau absehbar ist.

Bis jetzt galt: Kommunen müssen dann Umsatzsteuer zahlen, wenn sie Betriebe gewerblicher Art betreiben. Für Mindelheim fallen beispielsweise das Forum, das städtische Wasserwerk oder die Tiefgarage darunter. Für alle anderen Aufgaben ist die Stadt von der Umsatzsteuer befreit. Künftig gilt: Eine unternehmerische Tätigkeit der Kommunen ist dann gegeben, wenn eine Leistung aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung erbracht wird, erläuterte Heimpel. Gleiches gilt für hoheitliche Leistungen wie das Standesamt, wenn diese ein privater Unternehmer ebenso erbringen könnte und dadurch Wettbewerbsverzerrungen entstehen würden. Weite Teile der Leistungen, die die öffentliche Hand erbringt, sind vom 1. Januar 2017 also nicht mehr oder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Auch der Landkreis fürchtet einen hohen Verwaltungsaufwand.

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