Donnerstag, 14. April 2016

26. März 2011 06:00 Uhr

Gericht

Ein besonderer Fall von sexuellem Missbrauch

Mann onaniert vor Kindern, weil eine Elfjährige ihn dazu aufgefordert hatte Von Melanie Hofmann

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Memmingen Kein leichter Fall für Richterin Brigitte Grenzstein: „Sexueller Missbrauch von Kindern“ lautete jüngst die Anklage gegen einen 59-Jährigen aus dem östlichen Unterallgäu vor dem Landgericht Memmingen. Viermal soll der Mann vor unter 14-Jährigen onaniert haben. Das gab er auch unumwunden zu. Doch die Initiative sei nicht von ihm gekommen, sondern von einem der Kinder: einer Elfjährigen.

Im Mai vergangenen Jahres habe der Landwirt zweimal vor der Elfjährigen onaniert, lautete die Anklage. Beim dritten Mal war das Mädchen in Begleitung einer Achtjährigen. Den vierten Fall haben die Elfjährige und eine 13-Jährige per Handy festgehalten: Als das Video im Gerichtssaal gezeigt wird, sieht man den Mann mit heruntergelassener Hose an sich selbst herumspielen, im Hintergrund hört man die Mädchen johlen und lachen.

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Viele Male hätte ihn die Elfjährige an diesem Tag angerufen, erklärte der Mann. Er sei vom Frühschoppen heimgekommen, hatte zwischen sechs und acht Bier getrunken und wollte eigentlich nur schlafen. Doch die Mädchen hätten ihm keine Ruhe gelassen. „Da wird man halt mal schwach“, erklärte er sich in der Verhandlung.

Der Mann, der die Schule nur bis zur vierten Klasse besucht hat und weder lesen noch schreiben kann, hat einen IQ von 51. Im Gutachten ist von „verminderter Intelligenz“ die Rede. Der 59-Jährige lebt seit langem allein auf dem Hof mit seinen Tieren. Die Vorfälle zwischen ihm und den Jugendlichen kam erst auf, als das Video in der Schule der Mädchen kursierte – schließlich landete es auch bei der Schulleitung, die dann die Polizei einschaltete.

Eltern des Mädchens wollten nicht, dass es aussagt

Die anschließenden Befragungen stellten sich als außergewöhnlich schwierig heraus, wie eine Polizeibeamtin vor Gericht erzählte. „Ich war sehr überrascht, dass die Eltern der Elfjährigen nicht wollten, dass sie aussagt“, so die Polizistin. Erst Tage später hätte sie befragt werden können – und selbst das sei schwierig gewesen, weil die Elfjährige erwiesenermaßen in manchen Dingen die Unwahrheit erzählt habe.

Das Fazit der Beamtin: Die Elfjährige sei die „motivierende Kraft“ in der Sache gewesen und habe den Kontakt zu dem 59-Jährigen regelrecht gesucht. Eine Belastung durch die Erlebnisse mit dem onanierenden Mann könne sie bei dem Mädchen nicht erkennen: „Am schlimmsten ist für sie der Stress, den sie deshalb in der Schule hat“, so die Beamtin. Auch die 13-Jährige, die auf dem Handyvideo zu hören ist, sei nicht belastet. Sie habe sich nur über die Elfjährige geärgert, weil sie ihretwegen zur Polizei musste. Einzig der Achtjährigen schien die Situation unangenehm gewesen zu sein. Sie habe sich nach dem schockierenden Erlebnis an ihre Mutter gewandt.

Nach der U-Haft kam die Elfjährige wieder auf seinen Hof

Der 59-Jährige wurde indes im Herbst vergangenen Jahres festgenommen, saß zwei Wochen in Untersuchungshaft – seinen Ausführungen nach ein prägendes Erlebnis; auch, weil es Probleme mit der Versorgung der Tiere gab und er danach seine Kühe habe verkaufen müssen. Als er nach der Haft wieder zu Hause war, hätten ihn die Mädchen erneut aufgesucht, erzählt er. Doch dann habe er, wie vorher besprochen, die Polizei geholt.

Genau solche einfachen Handlungsfolgen für schwierige Situationen solle der 59-Jährige regelmäßig mit einem Psychiater besprechen, forderte der Gutachter vor Gericht. So könne er sich ein „Handlungsrepertoire“ erarbeiten und entsprechend reagieren. Ein Betreuer und ein Bewährungshelfer sollen den Mann zusätzlich unterstützen.

Die Jugendkammer nahm den Vorschlag des Gutachters an und verurteilte den 59-Jährigen aufgrund der ersten drei Taten zu einem Jahr und neun Monaten sowie der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Bewährung. Im vierten Fall wurde er freigesprochen. Der Mann, der wegen Körperverletzung vorbestraft ist, darf sich Kindern und Jugendlichen nicht mehr nähern, muss sich in psychiatrische Behandlung begeben und einen Betreuer zulassen – ansonsten wird er eingesperrt.

„Das was Sie gemacht haben, geht überhaupt nicht“, wandte sich Richterin Grenzstein noch an den Angeklagten. „Und wenn die Mädchen noch so oft betteln, das Hosentürl muss zu bleiben: Sie sind immer noch der Erwachsene.“ Der 59-Jährige nahm das Urteil an und wünschte der Richterin anschließend eine „schöne Zeit“. Seinem Pflichtverteidiger schenkte er einen Karton voll Eier, weil dieser ihm nach der Haft den Hund des Mannes aus dem Tierheim ausgelöst hatte.

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Ein Artikel von
Melanie Lippl

Mindelheimer Zeitung
Ressort: Lokalnachrichten Mindelheim



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