Ein letztes Mal „auf Bewährung“
18-Jähriger wegen Drogenbesitzes zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt
Sein Vorstrafenregister ist nicht unerheblich, dennoch glaubte das Gericht dem 18-jährigen Angeklagten, dass er sich bessern wolle, mit seinem alten Freundeskreis gebrochen habe und auch keine Drogen mehr konsumiere. Salamonisch zwischen der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin fällten sie ihr Urteil noch nach dem Jugendstrafrecht – ein Jahr und neun Monate und das auf Bewährung. Somit taucht diese Verurteilung auch nicht im Führungszeugnis des Angeklagten auf. Zudem muss der junge Türkheimer jedoch die Kosten des Gerichts tragen, 1000 Euro sozialen Zwecken spenden und auch eine Woche in den Arrest.
Angeklagt war er, weil er sich übers Internet 100 Gramm Marihuana aus Afrika bestellt hatte. Die Polizei fing die Sendung jedoch ab und überraschte den jungen Mann bei der von ihr geführten Zustellung des Paketes.
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