Ein spontanes Gutachten
Ein Nachbarschaftsstreit wird ein zweites Mal verhandelt. Eine Untersuchung soll Aufschluss bringen. Doch der Richter ist nicht vollkommen überzeugt
Tussenhausen Wenn Nachbarn streiten, geht es leider nicht immer nur um Hecken oder Sträucher. Vor dem Memminger Amtsgericht musste sich ein 43-Jähriger Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Verhandlung unter Richter Dieter Klotz war bereits ein erster Termin im Januar vorangegangen (wir berichteten). Dort wurde beschlossen, einen Gutachter einzuschalten, weil nur anhand der Aussagen kein Urteil gefällt werden konnte.
Die Anklage durch die Staatsanwaltschaft blieb zu Beginn gleich: Mit den Worten „Ich bring dich um“ soll der Beschuldigte auf den 79-jährigen Geschädigten mit einer Eisenstange losgegangen sein. Dabei soll er ihn schwer verletzt und in Todesangst versetzt haben. Die beiden Streithähne besitzen benachbarte landwirtschaftliche Grundstücke bei Tussenhausen, bereits seit vielen Jahren sind die beiden nach eigenen Angaben zerstritten.
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