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Justiz
30.11.2016

Eine Frage des Benehmens

Nach der Schnäppchenjagd bei Aldi sehen sich zwei Frauen vor Gericht wieder. Bei ihrem Streit geht es allerdings nicht um die Ware

Eigentlich wäre das Ganze ein Fall für das königlich bayerische Amtsgericht gewesen. Weil es die beliebte Fernsehserie bekanntlich aber nicht mehr gibt, musste sich nicht Amtsgerichtsrat August Stierhammer damit befassen, sondern Richter Nikolai Braun vom Amtsgericht Memmingen. Und der konnte sich gelegentlich ein Schmunzeln nicht verkneifen. Er hatte es mit zwei Frauen zu tun, die im April auf dem Aldi-Parkplatz in Bad Wörishofen aneinandergeraten waren.

Beide hatten die Filiale aufgesucht, weil sie sich – wie sehr viele andere – für die Mode der Designerin Jette Joop interessierten, die an diesem Tag zu Discounter-Preisen angeboten wurde. An den entsprechenden Gitterboxen herrschte Gedränge und zwar so großes, dass die 51-Jährige – wie so vor Gericht angab – gegen das Gitter gedrückt wurde. Sie habe der beleibten Dränglerin deshalb zugerufen, dass sie gar nicht so zu drücken brauche, weil es die Kleidung in ihrer Größe ohnehin nicht gebe. „Da ist bei 44 Schluss, Zelte machen die nicht“, habe sie gesagt.

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