Nach intensiven Vorberatungen nahm der Gemeinderat Ettringen nun umfassend Stellung zum Projekt Heizkraftwerk der Firma Lang Papier: einmal zum Baurecht, dann in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange und schließlich als Einwender. Da gerüchteweise verlautet war, dass die Sitzung durch Kraftwerksgegner gestört werden solle, hatte die Polizei durch zwei Beamte vor dem Sitzungssaal für Präsenz gesorgt. Ihr Einsatz wurde aber nicht notwendig, die Veranstaltung verlief vollkommen ruhig.


Das baurechtliche Einvernehmen im immissionsrechtlichen Verfahren wurde vom Gemeinderat einstimmig erteilt.
Als Träger öffentlicher Belange weist der Gemeinderat - auch hier in allen Punkten einstimmig - darauf hin, dass jeglicher Lkw-Verkehr zur und von der Firma unbedingt über die Umgehung zu erfolgen habe und die Firma ihre Spediteure anweisen müsse, die Ortsdurchfahrt zu meiden. Was die Höhe des Gebäudes betrifft, so wird der Antragsteller aufgefordert, diese so niedrig als möglich zu halten, damit das Ortsbild nicht allzu sehr gestört werde. Die Gutachter wiesen allerdings darauf hin, dass eine Anlage wie die geplante nicht unter 40 Meter funktionsfähig sei.
Äußerst detaillierte Angaben machen die Räte zum Brandschutz. Sie verlangen, dass die Firma den Mehraufwand trägt, der der Gemeinde durch die erhöhte Brandlast entstehen wird.
Was die Einwendungen betrifft, die Bestandteil des Genehmigungsverfahrens werden, so hatten sich durch die erfolgte freiwillige Selbstverpflichtung der Firma eine ganze Reihe davon von selbst erledigt. Sie betrafen die mengenmäßige Reduktion der Ersatzbrennstoffe und des Klärschlamms, die kontinuierliche Messung von Quecksilber- und Stickstoffdioxid-Werten sowie die Online-Veröffentlichung der Messungen.
Dem Rat lag ein Schreiben des Justitiars der Firma vor, in dem dieser versichert, die Inhalte der genannten Selbstverpflichtung seien bereits dem Landratsamt zugegangen und als verbindliche Antragsänderung in das laufende Genehmigungsverfahren eingeführt.
Großen Wert legt der Rat auf die Qualitätssicherung der einzelnen Brennstoffe. Bezug nehmend auf das bifa-Gutachten, fordert er, rechtzeitig vor Inbetriebnahme müsse der Genehmigungsbehörde ein detailliertes Konzept dazu vorgelegt werden. Dieses Konzept müsse "in den Annahmekriterien unter anderem Höchstwerte für die Schadstoffgehalte der einzelnen Brennstoffe enthalten und die Maßnahmen beschreiben, die ergriffen werden, wenn Zweifel an der Einhaltung der Annahmekriterien bestehen". Außerdem fehle bisher eine Betrachtung von Störfällen: Brand im Brennstofflager oder im Gewebefilter der Abgasreinigung, Ausfall der Abgasreinigung oder der Stromversorgung. Weiter gefordert wird ein mit dem BBV abzustimmendes Biomonitoring "als vertrauensbildende Maßnahme". Als weitere Maßnahme dieser Art wünscht der Rat eine konkret bezifferte Verschärfung der Emissionsgrenzwerte.
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