Fasching für Kinder und Teenies
Auf diesen Bällen dürfen auch die jungen Narren ohne ihre Eltern feiern.
Fasching feiern ohne die Eltern – das erlaubt das Jugendschutzgesetz erst ab 16 Jahren. „Außer es handelt sich um extra ausgewiesene Kinder- und Teeniebälle“, sagt Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl. Hier können Kinder unter zwölf Jahren bis 18 Uhr, Zwölf- und Dreizehnjährige bis 22 Uhr und Teenager ab 14 Jahren bis 24 Uhr ohne Eltern feiern. Für folgende Veranstaltungen im Unterallgäu hat das Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Westernach Kinderball des Vereinsheims Westernach am Sonntag, 10. Januar, 13.30 bis 17 Uhr im Vereinsheim.
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