Den Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl (Freien Wähler) hat diese Woche seine Vergangenheit eingeholt. Der Landtag hob seine Immunität auf, nun schon zum zweiten Mal. Auch am Dienstag war der Beschluss des Landtags Folge seiner Alkoholfahrt vom Sommer 2015, als er mit 1,29 Promille Alkohol im Blut von der Polizei aus dem Straßenverkehr gezogen wurde.
Dass nicht nur juristisch gegen den Kaufbeurer wegen dieser Straftat vorgegangen wurde, sondern auch ein standesrechtliches Verfahren durch die Landesanwaltskammer auf ihn zukommt, war erwartbar. Pohl ist Rechtsanwalt. Ihm könnte eine Geldstrafe oder eine Verwarnung wegen seines Fehltritts aus dem Jahr 2015 drohen. Dass die Immunität aber jetzt mitten im Endspurt des Wahlkampfs vor der Landtagswahl am 14. Oktober aufgehoben wurde, mag man kaum für Zufall halten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.