Freispruch für den Unglücksfahrer
Der Angeklagte hatte auf der A96 einen betrunkenen Fußgänger überfahren. Für den Richter ist das keine fahrlässige Tötung.
Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung hat das Memminger Amtsgericht einen 42-jährigen Autofahrer aus der Region freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass er den Unfall, der einem jungen Mann das Leben kostete, schuldhaft verursacht hatte.
Der Angeklagte war in einer Nacht Ende Oktober 2015 auf der Autobahn A96 von Erkheim (Unterallgäu) in Richtung Memminger Kreuz unterwegs. Gleich nach der Ausfahrt Memmingen-Ost, am Ende der Beschleunigungsspur, passierte es. „Plötzlich tat es einen Knall, alle Airbags öffneten sich, ich bremste voll und rutschte mit meinem Auto“, schilderte der 42-jährige selbstständige Kaufmann die damalige Situation. „Nachdem ich stand, sprach irgendjemand zu mir, ich solle aussteigen. Kurz danach war die Polizei da. Von der erfuhr ich, dass ich offenbar einen Fußgänger angefahren hatte“, erzählte er weiter.
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