Fremdes Geld aufs eigene Konto überwiesen
Ein junger Unterallgäuer stand erneut wegen Diebstahls vor Gericht. Dieses Mal kam er nicht mit einer Bewährung davon
Bewährung oder nicht – eine Frage, die sich Richter und Schöffen häufig stellen müssen. In dem Fall eines 20-jährigen Unterallgäuers schien die Antwort darauf besonders schwierig zu sein. Der Mann stand wegen Diebstahls, Betrug und Urkundenfälschung vor dem Jugendschöffengericht Memmingen. Er hatte sich Geld vom Konto eines Bekannten auf sein eigenes überwiesen. Und es war nicht seine erste Verhandlung: 2011 hatte er laut Urteil „gerade noch“ eine Bewährungsstrafe bekommen. Damals war er in ein Anwesen eingebrochen und hatte mehrere Diebstähle, unter anderem in Sport-Umkleidekabinen, begangen. Dieses Mal ging es für den Unterallgäuer nicht so glimpflich aus: Das Schöffengericht um Richter Stefan Nielsen verurteilte ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Der Fall an sich war – auch durch das Geständnis – schnell geklärt: Der Unterallgäuer hatte im Juli vergangenen Jahres 25 Euro Bargeld aus einem Rucksack gestohlen, den ein Bekannter bei ihm im Auto gelassen hatte. Als dieser ihn aufforderte, den Rucksack wieder zurückzugeben, nahm sich der Angeklagte zudem die Bankkarte. Damit ließ er in einer Türkheimer Bank einen Kontoauszug aus dem Drucker. Als er sah, dass über 3000 Euro auf dem Konto waren, füllte er einen Überweisungsträger aus, fälschte die Unterschrift seines Bekannten und überwies so 3100 Euro auf sein eigenes Konto. Warum er das getan hatte, zumal er noch unter Bewährung stand, konnte der 20-Jährige nicht erklären. Er habe private Probleme gehabt und kein Geld. „Ich weiß nicht, was mich dazu verleitet hat“, sagte er vor Gericht. „Ich wusste, dass es rauskommt.“ Dennoch habe er das Geld ausgegeben – gefeiert, Freunde eingeladen, Benzin und Klamotten bezahlt, sodass nach einem Monat alles weg war. Der Angeklagte sagte, er bereue die Tat und wolle nun ein bodenständiges Leben führen. Neben den 3100 Euro hat er noch ein- bis zweitausend Euro Schulden, hauptsächlich aus Internetbestellungen und Handyrechnungen. Er erkannte an, dass er dem Geschädigten das Geld inklusive Zinsen schuldet. Dies war neben dem Geständnis ein weiterer Pluspunkt für den Angeklagten, wie dessen Verteidiger Tino Brückner ausführte. Als weiteren Trumpf hatte der Anwalt eine Bestätigung einer Firma dabei, die den arbeitslosen 20-Jährigen einstellen würde. Vor einigen Wochen hatte sich der Fußballtrainer des jungen Mannes dafür eingesetzt. Aber in der kurzen Zeit inklusive Fasching sei kein ordentlicher Vertrag mehr zustande gekommen, bedauerte die Firma.
Rechtsanwalt Brückner plädierte dafür, die Strafe noch einmal auf Bewährung auszusetzen. „Das Pflänzchen positive Sozialprognose ist klein, aber Hopfen und Malz sind noch nicht verloren.“ Staatsanwalt Thomas Hörmann war da anderer Meinung: Der junge Mann sei einschlägig vorbestraft, die Rückfallgeschwindigkeit sei erheblich gewesen. Er plädierte für eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Das Gericht entschied sich für eine Jugendstrafe ohne Bewährung. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagte Richter Nielsen. Er machte dem Angeklagten klar, dass es ausschließlich auf ihn ankomme. „Die Jugendstrafe müssen Sie erleben, um Sporttaschen und Rucksäcke künftig nicht zu nehmen“, so Nielsen.
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