Ettringen Einstimmig erteilte der Ettringer Gemeinderat seine Zustimmung zu den neuen Energie-Plänen von Lang Papier. Wie berichtet, hat die Firma beim Landratsamt Unterallgäu den Genehmigungsantrag für die Umrüstung eines Kessels von Schweröl- auf Gasfeuerung eingereicht.
Bereits im November 2009 hatte die Firma mitgeteilt, dass es angesichts der gegenwärtigen Finanzierungsrisiken und der noch nicht vorliegenden Genehmigung für das geplante Heizkraftwerk nicht wirtschaftlich sei, mit dessen Bau Anfang dieses Jahres zu beginnen. Deshalb arbeitet Lang Papier seitdem an einer Übergangslösung auf Gasbasis - befristet bis zur Inbetriebnahme des neuen Heizkraftwerks.
Einer der beiden bestehenden Schwerölkessel soll auf Gasfeuerung umgebaut werden. Das bringt, wie die Firma erklärt, zusätzliche, aber momentan niedrigere Investitionskosten mit sich und soll bereits bis Oktober 2010 realisierbar sein. "Diese Lösung wird die Dampfversorgung ab 2012 sichern. Dafür sind keine neuen Gebäude notwendig. Technische Änderungen wird es nur innerhalb der bestehenden Gebäude geben."
Größter Vorteil des Betriebs mit Gas gegenüber dem bisherigen Schweröl sind laut Antragsunterlagen die deutlich niedrigeren Emissionen. So würden die Grenzwerte des Tagesmittels von Stickoxidemissionen um zwei Drittel gesenkt, von Schwefeloxiden sogar um 98 Prozent. Außerdem verringere sich der Fahrzeugverkehr, da kein Heizöl mehr angeliefert und auch keine Flugasche mehr entsorgt werden müsse.
Nachteile bei dieser Lösung seien die Leistungsbeschränkung bei niedrigen Temperaturen, eine unverändert niedrige Eigenstromerzeugung und die Abhängigkeit vom momentan steigenden Gaspreis. Daher bleibe der Genehmigungsantrag für ein neues Heizkraftwerk aus Gasturbine, Reststoffkessel und gemeinsamer Dampfturbine bestehen.
Bürgermeister Robert Sturm betonte in der Sitzung des Gemeinderates, es gehe bei dem Antrag nicht um ein baurechtliches Vorhaben. Die Gemeinde sei lediglich um eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens gefragt. Eine öffentliche Auslegung und Bekanntmachung findet in diesem Fall nicht statt. (emf)
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