Genossen werden zur Kasse gebeten
6000 Mitglieder des insolventen Agrarhandels müssen nachzahlen. Für Filialen gibt es viele Interessenten
Mitglieder der insolventen Ein- und Verkaufsgenossenschaft (EVG) müssen in die Tasche greifen: Auf 6000 Genossen des Agrarhandels kommt eine Forderung von jeweils etwa 250 Euro zu. Dies hat Insolvenzverwalter Dr. Thomas Karg auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Die Mitglieder müssen zahlen, obwohl sie zum Jahresende gekündigt hatten. Die EVG mit Hauptsitz in Erkheim hatte 16 Filialen im Allgäu, in Oberschwaben und Oberbayern betrieben. Durch die Insolvenz verloren 193 Mitarbeiter ihren Job.
Im Frühjahr wurde bekannt, dass die EVG in finanzielle Not geraten ist. Die Geschäftsanteile der über 10000 Mitglieder wurden daraufhin erhöht. Diesen Weg wollten viele Genossen nicht mitgehen. Etwa 6000 Mitglieder kündigten zum Jahresende. Und trotzdem muss nun jeder von ihnen etwa 250 Euro bezahlen. Diese „Nachschusspflicht“ sei in einer Satzung geregelt, die bis vor einigen Monaten galt, erläutert Insolvenzverwalter Karg. Alle Mitglieder müssen zudem davon ausgehen, dass ihre eingezahlten Anteile für sie verloren sind. Die im Zuge des Insolvenzverfahrens angepeilten Verkäufe dienten dazu, „die Interessen der Gläubiger zu befriedigen“, sagt Rechtsanwalt Karg.
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