Gerüst nicht richtig gesichert - Bauarbeiter schwer verletzt
Weil er den Handlauf eines Gerüsts nur mit Kabelbindern gesichert und sich ein Spengler deshalb schwer verletzt hatte, stand ein 49-Jähriger vor dem Amtsgericht.
Eigentlich dient ein Gerüst dazu, sicheres Arbeiten an einer Fassade zu ermöglichen. Doch auf einer Baustelle im Unterallgäu war das Gegenteil der Fall: Ein 49-Jähriger hatte dort im vergangenen April zwei Handläufe eines Gerüsts nur provisorisch mit Kabelbindern befestigt, weil die nötigen Befestigungsschellen fehlten. Dafür musste er sich nun vor Gericht verantworten.
Denn der Mann hatte zwar seine Kollegen davor gewarnt, dass Gerüst zu betreten, aber kein entsprechendes Schild angebracht. Das wurde einem Spengler zum Verhängnis, der ebenfalls auf der Baustelle tätig war: Als er sich gegen den Handlauf lehnte, stürzte er drei Meter in die Tiefe und verletzte sich erheblich. In der Anklageschrift listete die Staatsanwaltschaft einen beidseitigen Beckenbruch, eine Lungenquetschung, einen Schienbeinbruch, einen Riss im Zwerchfell und mehrere Blutergüsse auf. Der Mann lag dreieinhalb Wochen im Krankenhaus.
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