Jetzt an Fahrtkosten denken
Anträge vor dem 31. Oktober einreichen
Wer im vergangenen Schuljahr seine Fahrkarten gesammelt hat, sollte jetzt daran denken, diese so bald wie möglich beim Landratsamt Unterallgäu einzureichen: Noch bis 31. Oktober kann die Erstattung der Fahrtkosten beantragt werden. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Fahrtkostenerstattung beantragen können alle Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht). Erstattet werden die Fahrtkosten allerdings nur, wenn sie über 420 Euro liegen, also die sogenannte Familienbelastungsgrenze überschreiten. Die Grenze entfällt ganz oder verringert sich für Familien, die zu Beginn beziehungsweise im Laufe des Schuljahres Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Hartz IV) hatten. In diesen Fällen muss der Antrag einen entsprechenden Nachweis enthalten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.