Kleine Summe, hoher Preis
Eine junge Lehrerin rechnet eine Dienstfahrt ab, obwohl sie bei Kollegen mitfuhr. Neben juristischen drohen ihr auch berufliche Folgen.
Ein schicker Kugelschreiber, ein paar Briefmarken, Umschläge oder ein Stapel Kopierpapier: Wer sich für den privaten Gebrauch am Büromaterial seines Arbeitgebers bedient, macht sich des Diebstahls schuldig. Im schlimmsten Fall können eine Anzeige, eine Abmahnung oder die fristlose Entlassung drohen. Ebenso riskant ist es, Spesen oder Fahrtkosten unrechtmäßig geltend machen zu wollen. Auch im Falle geringfügiger Beträge kann dies zu empfindlichen Konsequenzen führen – wie eine junge Lehrerin aus dem westlichen Landkreis kürzlich erfahren musste.
Die 24-jährige Lehramtsanwärterin hatte im Januar des vergangenen Jahres an mehreren auswärtigen Fortbildungen teilgenommen, zu denen sie jeweils in einer Fahrgemeinschaft mit Kollegen anreiste. Wenig später reichte sie dennoch zwei Anträge auf Rückerstattung ihrer Reisekosten für zwei dienstliche Fahrten ein, obwohl sie selbst nicht gefahren war. Für die Strecke von gut 100 Kilometern erstattete ihr das Landesamt für Finanzen insgesamt rund 28 Euro – somit hatte die Frau ein Betrugsdelikt begangen. Nach dessen Aufdeckung kam es zur Anzeige: Weil sie sich unrechtmäßig an ihrem Arbeitgeber, dem Freistaat Bayern, bereichert hatte, erhielt die 24-Jährige einen Bußgeldbescheid über 750 Euro. Dagegen legte sie Einspruch ein, der Fall landete vor dem Amtsgericht.
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