Kritik an der „Ehe für alle“
Der frühere Mindelheimer Abgeordnete Robert Antretter vermisst eine vertiefende Debatte. Was er für geboten hält
Im parlamentarischen Schnellverfahren war die „Ehe für alle“ kurz vor der Sommerpause in Berlin entschieden worden. Ohne dass eine vertiefende Parlamentsdebatte vorangegangen war, gewährte der Gesetzgeber lesbischen und schwulen Paaren dieselben Rechte wie der Ehe zwischen Mann und Frau. Schon kurz nach der Entscheidung hatten sich erste Stimmen gemeldet, die bezweifelten, dass der Gesetzgeber eine solch weitreichende Entscheidung allein treffen kann. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht.
Jetzt hat sich auch der frühere Bundestags- und Europaabgeordnete Robert Antretter (SPD) in die Debatte eingeschaltet. Er lebt heute in der Nähe von Stuttgart, war aber lange Zeit in Mindelheim. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Augsburger Weihbischof Anton Losinger und dem Jenaer Ethik-Professor Nikolaus Knoepffler heißt es, es wäre „wünschenswert, durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen, ob die Bundestagsentscheidung mit Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar ist. Alle drei gehören übrigens der Bio-Ethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung an. Antretter vertritt damit eine konträre Position zu allen SPD-Bundestagsabgeordneten, die dem Gesetz zugestimmt hatten.
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