Lärmschutz: Ausnahme für Großbaustelle in Bad Wörishofen
Nach langer Debatte darf an der Hildegardstraße auch in den Zeiten des Bauverbots gebaut werden. Doch der Stadtrat erfüllt nicht alle Wünsche
Ausnahmen von der strengen Bad Wörishofer Lärmschutzverordnung sind immer mit großen Debatten verbunden. So auch diesmal, als es um einen Antrag der Dritte Panorama Wohnbau GmbH ging. Das Unternehmen will an der Hildegardstraße 1 nach Lage der Dinge drei Mehrfamilienhäuser mit 28 Wohneinheiten und Tiefgarage bauen, in der Nähe der Löwenbrauerei und gegenüber des Implantatzentrums.
Damit der Bau schneller fertig wird, hat das Unternehmen darum gebeten, im September und Oktober und im nächsten Mai vom ganztägigen Bauverbot befreit zu werden. Auch für die Nachbarn wäre dies besser, argumentierte das Unternehmen, da sich die Bauzeit andernfalls um ein ganzes Jahr verlängere. Direkte Nachbarn hätten auch bereits Einverständnis signalisiert. Auch um eine verkürzte Mittagsruhe in dieser Zeit und von Oktober bis April hatte das Unternehmen gebeten. In Bad Wörishofen gilt eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen und hat dies auch schon getan. Dezidiert genannt wurden jene Ausnahmeregelungen für die Glass Immobilien GmbH, die am Kurpark baut, und die Settele Projektbau GmbH, welche die Tagespflege und Wohnungen baut. Der Stadtrat genehmigte schließlich auch diesmal Ausnahmen, wenngleich nicht so weitreichend, wie von der Dritte Panorama Wohnbau gewünscht. Der Beschluss fiel mit 11 zu 9 Stimmen. Auch Bürgermeister Paul Gruschka befürwortete die Ausnahmeregelung. SPD-Fraktionssprecher Stefan Ibel hingegen sprach sich gegen eine Ausnahme aus. Er könne auch nicht nachvollziehen, dass sich die Baustelle in diesem Fall um ein Jahr verzögern würde. Auch müssten noch mehr Nachbarn gehört werden, etwa die Löwenbrauerei, findet Ibel. Wenn sich der Stadtrat „so großzügig“ gebe, wie im Antrag gewünscht, könne man „unsere Lärmschutzverordnung auch gleich in die Tonne treten“, argumentierte Ibel. Auch Ilse Erhard (CSU) lehnte eine Ausnahme ab. „Das ist mitten in der Stadt, da habe ich kein Verständnis“, sagte sie. Baureferent Wilfried Schreiber (FW) warnte ebenfalls vor weiteren Zugeständnissen. „Wir haben bereits zwei Präzedenzfälle geschaffen“, erinnerte er. „Ich bin dafür, dass wir jetzt wieder zurückrudern“. Der immer wieder zitierte Gleichheitsgrundsatz gelte ja auch für jene Bauherren, die sich in der Vergangenheit an die geltenden Verordnungen gehalten hätten, mahnte Schreiber. Bei der Tagespflege sei eine Ausnahme nachvollziehbar, da gebe es ein großes öffentliches Interesse, dass diese schnell fertig wird.
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