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Richtfest in Bad Wörishofen
24.02.2016

„Meilenstein“ der Stadtgeschichte

Die Gäste des Richtfestes konnten die neue Dreifachturnhalle von Bad Wörishofen schon einmal von innen erleben.
4 Bilder
Die Gäste des Richtfestes konnten die neue Dreifachturnhalle von Bad Wörishofen schon einmal von innen erleben.
Foto: Heinrich

Nicht nur der Baureferent ist voll des Lobes. Auch Vertreter der Vereine können die Eröffnung der Dreifachturnhalle kaum erwarten. Alles ist im Plan, versichert der Bürgermeister

Die gute Nachricht lautet: alles im Plan. Das betonten gestern beim Richtfest für die neue Dreifachturnhalle in Bad Wörishofen gleich mehrere Redner. Alles im Plan heißt: Die Halle soll wie vorgesehen zum neuen Schuljahresbeginn 2016 zur Verfügung stehen. Kurzzeitig stand hinter diesem Datum ein Fragezeichen, weil ein wichtiger Partner der Stadt zahlungsunfähig wurde: Die Kommunale Sporthallen GmbH (KSG) mit Sitz in Hürth. Bürgermeister Paul Gruschka (FW) betonte bei dem Festakt mehrmals, dass diese Gesellschaft nicht mit der gemeinnützigen Bad Wörishofer Sportstätten GmbH verwechselt werden dürfe, welche selbstverständlich keineswegs pleite sei. Diese Gesellschaft tritt für die Stadt als Bauherrin auf, die KSG war mit den Planungsleistungen und der Bauleitung der Dreifach-Sporthalle beauftragt. Hier ist nun Wolfgang Scholz vom städtischen Bauamt als Bauleiter eingesprungen, damit es nicht zu Verzögerungen komme, berichtete Gruschka. Dass Scholz hier hervorragende Arbeit leistet, wurde ihm gleich von mehreren Rednern beschieden.

Alles im Plan also, das sorgte auch für entspannte Minen im Kreis der Vereinsvertreter, die zum Richtfest geladen waren, neben Vertretern aus Kommunalpolitik und Schulwesen. Gruschka erinnerte in seiner Ansprache daran, dass der Wunsch nach einer großen Sporthalle in der Stadt seit Jahrzehnten bestehe und nun Wirklichkeit werde. Er erinnerte an die ersten Kostenschätzungen von 2,5 bis 3,1 Millionen Euro, an die aktuell gültige Prognose von etwa mehr als fünf Millionen Euro und daran, dass hart um die Entscheidung für den Bau gerungen wurde. Bürgerentscheide mussten gefällt werden, beide erreichten die gesetzliche Grenze zur Gültigkeit aber nicht.

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