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  3. Gericht: Mindelheim und Memmingen verwechselt: Gefängnisstrafe für Prostituierte

Gericht
04.02.2017

Mindelheim und Memmingen verwechselt: Gefängnisstrafe für Prostituierte

Ein Mann ließ eine Prostituierte zu sich nach Hause kommen – nur lag dieses Zuhause eben nicht in Memmingen, wo Prostitution erlaubt ist. Die Frau kam und wurde deshalb nun angeklagt.
Foto: adamico/Fotolia.de

Eine Prostituierte hat Mindelheim mit Memmingen "verwechselt". In Mindelheim ist Prostitution allerdings verboten. Nun muss die Liebesdienerin hinter Gitter.

In einer Berufungsverhandlung ist eine 50-jährige Prostituierte vor der vierten Strafkammer des Landgerichts Memmingen gestanden. Sie war bereits vom Amtsgericht wegen unerlaubter Prostitution zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Hinter dem Vergehen verbarg sich ein dann allerdings doch eine tragische Geschichte, wie sie alleine das Leben schreibt. Zwar reduzierte die Strafkammer das Urteil auf drei Monate, aufgrund der Vorstrafen der Frau wurde die Strafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Um die Dienste der Dame hatte sich ein älterer Herr bemüht, der vor dem Gericht einen – gelinde gesagt – etwas verwirrten Eindruck machte. Er hatte die Telefonnummer der Frau in einer Wochenzeitung gefunden. Die Prostituierte hatte darin ihre Dienste angeboten. In der Berufungsverhandlung ging es hauptsächlich um die Behauptung der Angeklagten, sie habe nicht gewusst, dass in dem kleinen Ort bei Mindelheim Prostitution verboten sei. Sie habe geglaubt, der Ort gehöre zu Memmingen. Der Hintergrund: Prostitution ist in Bayern an Orten, die weniger als 30.000 Einwohner haben, verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.

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