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24. Juni 2010 18:00 Uhr

Mindelheim

Missbrauch: Maristenorden stellt Entschädigung in Aussicht

Der Maristenorden ist um Ausgleich mit den Missbrauchsopfern bemüht. Und er will sicherstellen, dass es künftig zu keinen Übergriffen mehr am Maristeninternat Mindelheim kommen kann. Von Johann Stoll

Das Maristeninternat in Mindelheim.
Foto: dpa

Mindelheim Der Maristenorden ist um Ausgleich mit den Missbrauchsopfern bemüht. Und er will sicherstellen, dass es künftig zu keinen Übergriffen gegen Kinder und Jugendliche mehr am Maristeninternat Mindelheim kommen kann. Das erklärte gegenüber der Mindelheimer Zeitung der Provinzial Europa West, Bruder Brendan Geary.

Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Memmingen nach umfangreichen Ermittlungen durch die Kripo Memmingen weitere Opfer des früheren Internatsleiters Frater G. ausfindig gemacht. Es handelt sich um junge Männer, die zur Tatzeit minderjährig waren.

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Ein neues Verfahren vor Gericht wird allerdings nicht angestrengt, weil die Fälle entweder von minderer Schwere oder inzwischen verjährt sind.

Provinzial Bruder Brendan Geary sagte für den Orden zu, dass sich die Maristen unabhängig von einer juristischen Aufarbeitung der Verfehlungen um einen Ausgleich mit den Opfern bemühen wollen. Erwägt würden auch Ausgleichzahlungen für die zugefügten Taten. Wie dieser Ausgleich konkret aussehen könnte und in welcher Höhe Entschädigungszahlungen erfolgen können, darüber machte Geary keine Angaben.

Am 4. Juni habe die Staatsanwaltschaft in Memmingen den Maristenorden darüber informiert, dass sie einen Vorwurfsfall gegen den früheren Direktor des Maristeninternats wegen Verjährung juristisch nicht weiterverfolgen werde. Ob die Staatsanwaltschaft doch noch ein Verfahren gegen den früheren Internatsleiter eröffnen werde, entziehe sich derzeit der Kenntnis des Provinzials.

Gegenüber der MZ hatte Oberstaatsanwältin Renate Thanner gesagt, weitere frühere Internatsbewohner sollen noch befragt werden. Wegen der kurzen Verjährungsfrist von fünf Jahren nach Volljährigkeit ist die Wahrscheinlichkeit, dass doch noch ein Verfahren eröffnet wird, äußerst gering. (jsto)

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