Mit dem Gewehr auf der Hutablage zur Polizei
Seine Begeisterung für Waffen und seine „Dämlichkeit“ bringen einen 22-Jährigen vor Gericht.
Waffen scheinen es dem 22-Jährigen angetan zu haben: Zweimal schon hatte er sich wegen unerlaubtem Waffenbesitz Strafen eingehandelt, nun musste er sich wegen zweier weiterer Verstöße gegen das Waffengesetz erneut vor Gericht verantworten, die er auch rundheraus zugab: Im Mai vergangenen Jahres hatte er einen Jugendlichen mit einer Schreckschusspistole bedroht, der sich nachts um 4 Uhr an einer Bushaltestelle seinem Auto genähert hatte.
„Ich habe da wohl im Affekt gehandelt“, versuchte der 22-Jährige den Vorfall vor Richterin Barbara Roßdeutscher zu erklären. Er habe geglaubt, dass der Jugendliche und seine Freunde sein Auto stehlen wollten und dann wohl überreagiert, als dieser die Autotür öffnete. Laut Polizeibericht waren damals zwar Schüsse gefallen, aber niemand verletzt worden. Trotzdem hätte der 22-Jährige die Schreckschusswaffe gar nicht außerhalb des eigenen Grundstücks führen dürfen.
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