Mutter einer behinderten Tochter kämpft um mehr staatliche Leistungen
Weil sie mehrere Entscheidungen der Behörden als ungerecht empfindet, ist die Unterallgäuerin vor Gericht gezogen. Die 50-Jährige sieht sich als Sprachrohr aller Betroffenen
Unterallgäu Nein, um Geld gehe es ihr nicht, sagt sie, vielmehr ums Prinzip. Deshalb hat sich Ursula Huber (Name geändert) entschieden, gegen Bescheide des Sozialamts des Landkreises und der Familienkasse in Kempten zu klagen. In beiden Fällen kämpft die Mutter einer 26 Jahre alten schwerstbehinderten Tochter um mehr staatliche Leistungen. Zum einen stößt Huber sauer auf, dass mit der Hartz-IV-Reform im Jahr 2011 der Regelsatz für die Grundsicherung bei behinderten Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind und als Erwachsene weiter bei ihren Eltern leben, von 345 auf 299 Euro gesenkt wurde. Das ist aus Sicht von Huber und ihrer Anwältin Claudia Basener schlicht ein Unding.
Zwischen 2010 und 2011 habe Hubers Tochter noch den vollen Regelsatz erhalten, erklärt Basener. Mehrere Gerichte hatten bestätigt, dass volljährige Behinderte auch dann die volle Summe bekommen, wenn sie zu Hause wohnen. Mit der Hartz-IV-Reform jedoch verringerte sich der Betrag. Gegen diese Kürzung zieht Ursula Huber mit ihrer Anwältin nun beim Sozialgericht in Augsburg zu Felde. Damit sieht sich die Unterallgäuerin nicht nur als Sprachrohr ihrer Tochter, sondern aller Behinderten, die von der Senkung betroffen sind. „Viele Behinderten können sich in so einem Fall nicht wehren“, sagt Huber.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.