Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Soziales: Mutter einer behinderten Tochter kämpft um mehr staatliche Leistungen

Soziales
27.09.2012

Mutter einer behinderten Tochter kämpft um mehr staatliche Leistungen

„Viele behinderte Menschen können sich nicht wehren“, sagt die Mutter einer schwerbehinderten Tochter aus dem Unterallgäu. Vor Gericht kämpft die 50-Jährige um mehr staatliche Leistungen.

Weil sie mehrere Entscheidungen der Behörden als ungerecht empfindet, ist die Unterallgäuerin vor Gericht gezogen. Die 50-Jährige sieht sich als Sprachrohr aller Betroffenen

Unterallgäu Nein, um Geld gehe es ihr nicht, sagt sie, vielmehr ums Prinzip. Deshalb hat sich Ursula Huber (Name geändert) entschieden, gegen Bescheide des Sozialamts des Landkreises und der Familienkasse in Kempten zu klagen. In beiden Fällen kämpft die Mutter einer 26 Jahre alten schwerstbehinderten Tochter um mehr staatliche Leistungen. Zum einen stößt Huber sauer auf, dass mit der Hartz-IV-Reform im Jahr 2011 der Regelsatz für die Grundsicherung bei behinderten Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind und als Erwachsene weiter bei ihren Eltern leben, von 345 auf 299 Euro gesenkt wurde. Das ist aus Sicht von Huber und ihrer Anwältin Claudia Basener schlicht ein Unding.

Zwischen 2010 und 2011 habe Hubers Tochter noch den vollen Regelsatz erhalten, erklärt Basener. Mehrere Gerichte hatten bestätigt, dass volljährige Behinderte auch dann die volle Summe bekommen, wenn sie zu Hause wohnen. Mit der Hartz-IV-Reform jedoch verringerte sich der Betrag. Gegen diese Kürzung zieht Ursula Huber mit ihrer Anwältin nun beim Sozialgericht in Augsburg zu Felde. Damit sieht sich die Unterallgäuerin nicht nur als Sprachrohr ihrer Tochter, sondern aller Behinderten, die von der Senkung betroffen sind. „Viele Behinderten können sich in so einem Fall nicht wehren“, sagt Huber.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.