Neffe unter Geldwäsche-Verdacht
Ein junger Mindelheimer hat seinem Onkel das eigene Bankkonto für seine Machenschaften zur Verfügung gestellt.
Weil er seinem Onkel einen Gefallen getan hat, musste sich ein 21-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Der gebürtige Mindelheimer war wegen des Verdachts auf Geldwäsche angeklagt, weil er der Bitte seines Onkels nachgekommen war und ihm sein Bankkonto zur Verfügung gestellt hatte: Angeblich sollten die Schuldner seines Onkels ihr geliehenes Geld darauf einzahlen.
Tatsächlich nutzte der Onkel das Konto jedoch für betrügerische Geschäfte im Internet. Über einen Zeitraum von wenigen Wochen gingen mehrere Zahlungen von insgesamt mehr als 3000 Euro auf dem Bankkonto des damals 19-jährigen Neffen ein. Obwohl die Verwendungszwecke der Überweisungen auf mutmaßliche Handyverkäufe im Internet hätten schließen lassen, schöpfte der Angeklagte laut Aussage seines Verteidigers keinen Verdacht. Auch als sein in Nürnberg lebender Onkel ihn darum bat, das Geld abzuheben und ihm in bar auszuhändigen, kam er der Aufforderung arglos nach.
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