Niemand fängt jetzt an zu zittern
Im Unterallgäu gibt es ausreichend Betreuungsplätze für Kinder. Die Kommunen plagt aber ein anderes Problem
Dieses Urteil hatte vorige Woche bundesweit für Aufsehen gesorgt: Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat.
Im Unterallgäu haben die meisten Kommunen ihre Hausausgaben erledigt. Es gibt nach Angaben des Landratsamtes ausreichend Kindertarten- und Krippenplätze. Krippenplätze sind es 898, Kindergartenplätze 4525 und Hortplätze 278. Wie der Leiter des Jugendamtes, Otto Gaschler, mitteilt, sei es in den meisten Kommunen auch während des Kindergartenjahres unproblematisch, einen Krippen- und Kindergartenplatz zu erhalten.
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