Paukenschlag nach Razzia
Bad Wörishofens Bürgermeister Paul Gruschka soll fast alle Stadträte angezeigt haben. Gruschka spricht von „haltloser Behauptung“.
Für CSU, SPD und Grüne steht fest: Bad Wörishofens Bürgermeister Paul Gruschka (FW) hat Mitglieder des Stadtrates angezeigt. Die drei Fraktionen gingen mit dieser Information am Sonntag an die Öffentlichkeit. Sie hätten zuvor Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft gehabt, teilt Grünen-Fraktionssprecherin Doris Hofer mit. Gruschka persönlich habe alle in der Sitzung vom 23. Dezember 2015 anwesenden Mitglieder des Stadtrates „bei der Staatsanwaltschaft Memmingen angezeigt und dem Tatvorwurf der Untreue ausgesetzt“, so Hofer.
Am Montag wollen die Fraktionssprecher bei einem Pressegespräch „über die Fakten, Hintergründe und Auswirkungen dieses ungeheuerlichen Vorgangs“ informieren, so der Wortlaut. Die Mindelheimer Zeitung hatte nach der Razzia im Rathaus Bad Wörishofen und anderen Gebäuden berichtet, dass auch eine Anzeige gegen Mitglieder des Stadtrates eingegangen ist. Es geht dabei um einen gefassten Beschluss des Rates im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehrsbeitrag. Dass angeblich unter Gruschkas Amtsvorgänger Fremdenverkehrsbeitrag nicht im gesetzlichen Maß erhoben wurde, war Anlass für die Razzia. Die Staatsanwaltschaft geht diesen Vorwürfen nach. Bewiesen ist bis heute nichts, es gilt die Unschuldsvermutung.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ist es strafbar, jemanden öffentlich als Lügner zu bezeichnen, wenn er erst entrüstet behauptet, es wäre eine "haltlose Behauptung" dass er die Stadtratsmitglieder angezeigt habe um dann später zuzugeben, dass man sein Schreiben an die Staatsanwaltschaft durchaus als Anzeige verstehen kann?
Kann man von einem Juristen erwarten, dass er weiß, dass bei einer Anzeige das Wort "Anzeige" nicht vorkommen muss?