Räte rangeln um Kompetenzen des Landrats
Hans-Joachim Weirather hat mehr Befugnisse bei der Einstellung von Mitarbeitern – jedoch nicht in allen Bereichen
Vermutlich hätte sich Landrat Hans-Joachim Weirather für die konstituierende Sitzung des Unterallgäuer Kreistags mehr Einigkeit gewünscht. Nachdem es wie berichtet bereits bei der Wahl seiner Stellvertreter Misstöne gegeben hatte, sorgte auch die erste Sachentscheidung für Unstimmigkeiten.
Zur Diskussion stand, dem Landrat größere Befugnisse bei Personalangelegenheiten zu übertragen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, dass er künftig im Rahmen der Stellenpläne Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A11 und tariflich Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 11 befördern, herabgruppieren, beschäftigen oder entlassen darf. Bislang endet seine Zuständigkeit bei A10 beziehungsweise E9. Über alle höheren Gruppen entscheidet der Ausschuss für Personal und Soziales (Ehrenamt).
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