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Ortsbild
13.10.2014

Regeln mit zahlreichen Ausnahmen

Nach Süden soll der Altbau des Altenheims im Zuge der Sanierung erweitert werden. Der großzügige Garten bleibt von den Baumaßnahmen unberührt.
Foto: Sing

Anbau ans Kreis-Seniorenheim verstößt gegen Türkheimer Gestaltungssatzung. Es war nicht der einzige Problemfall

Ganz viel Kompromissbereitschaft verlangte die Tagesordnung den Mitgliedern des Türkheimer Bauauschusses ab. Ganz oben stand die Generalsanierung und Erweiterung des Kreis-Seniorenwohnheims St. Martin. Neben der Instandsetzung und Umgestaltung der bestehenden Räumlichkeiten soll ein dreigeschossiger Anbau zum Garten hin auf jeder Etage zwei zusätzliche Wohnungen und einen Aufenthaltsraum samt Balkon entstehen lassen. Das für diesen Anbau geplante Flachdach verstößt allerdings gegen die Gestaltungssatzung des Marktes. Eine Befreiung von dieser Auflage wollten nicht alle Räte genehmigen. „Wie sollen wir das den Häuslebauern begreiflich machen?“, fragte Josef Vogel von den Freien Wählern. „Gerade der Landkreis als Träger des Heims sollte Vorreiter bei der Einhaltung solcher Vorschriften sein.“

Walter Fritsch (SPD), der Bürgermeister Sebastian Seemüller als Vorsitzenden des Ausschusses vertrat, widersprach hier. „Wir sollten froh sein, dass der Landkreis hier aktiv wird“, sagte er über den Jahrzehnte alten Bau. Auch würde eine andere Dachform wesentlich größere Baumaßnahmen erfordern, da die hinter dem Anbau liegenden Dachgeschossräume dann quasi ‚zugebaut’ würden. Der vom Architekten für einen späteren Zeitpunkt angedachte Bau einer Dachterrasse auf dem Anbau spräche ebenfalls für eine Genehmigung. Auch deshalb wurde das Bauvorhaben schließlich mit 5:2 Stimmen genehmigt.

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