Seit Jahrzehnten befahrbar und trotzdem nie abgerechnet
Auf Antrag der SPD wollen die Räte eine Satzungsänderung herbeiführen, die es Anliegern ermöglicht beim Ausbau der Badstraße ein Drittel weniger zu zahlen
Die Badstraße ist eine so genannte „Altanlage“, die seit Jahrzehnten befahren wird und jetzt sanierungsbedürftig ist. Auf der Prioritätenliste der Marktgemeinde steht diese Straße nun zum Ausbau an erster Stelle, die Planungen sind laut Marktbaumeister Christian Schinnagel fast abgeschlossen. Nun gehen die Anlieger der Badstraße aber davon aus, dass aufgrund der langjährigen, guten Befahrbarkeit der Straße keine Erschließungsbeitragspflichten mehr entstehen. Wie die Ausführungen von Hauptamtsleiter Thomas Bath und dem Marktbaumeister bei der jüngsten Marktgemeinderatssitzung aber zeigten, ist dem nicht so.
Einen ganzen Tag hatten sich vier Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim vorab in München bei einem Fachanwalt und bei Mitgliedern des Bayerischen Gemeindetages um Klärung der schwierigen Rechtssituation bemüht. Klar nun die Aussage des Hauptamtsleiters: „Bei der Badstraße ist noch keine erstmalige Erschließung erfolgt. So konnte die Straße auch nie von der Marktgemeinde abgerechnet werden. Dazu müsste die Straße einige Kriterien wie zum Beispiel eine durchgehende Entwässerung oder Beleuchtung erfüllen, was sie nicht tut“, so Barth. Sie falle zudem nicht unter die historischen Straßen in Türkheim. Dort werden Anlieger beim Straßenausbau nicht an den Kosten beteiligt. Klar ist aber laut Barth auch, dass ab dem 1. April 2021 keine Abrechnungen von Erschließungsbeiträgen für die Badstraße mehr möglich wären. Wie nun eine gewisse Gerechtigkeit für alle, auch für Anlieger anderer Straßen herbeiführen?
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