Sexueller Missbrauch oder „nur ein Späßchen“?
Ein Mitarbeiter soll im Skyline Park Schülerinnen begrapscht haben. Wo ist die Grenze?
Wandertag – ein Tag, den die meisten Schüler lieben. Favorisiertes Ausflugsziel: der SkylinePark. Auch im Juni 2018 war eine Schulklasse aus Schwaben im Freizeitpark. Dort, in einer Achterbahn, fängt ein Mitarbeiter an, einigen der Schülerinnen durch die Haare zu fahren. Dann streichelt er ihnen über die Brust. Das sagen die Mädchen. Der Mitarbeiter des Freizeitparks behauptet, er habe nur „Späßchen“ gemacht.
Wie sehr darf sich ein erwachsener Mann einem Mädchen nähern? Wo ist die Grenze? Was unterscheidet eine zufällige Berührung von sexuellem Missbrauch? Die Antworten auf diese Fragen waren entscheidend in einem Strafbefehlsverfahren vor dem Memminger Amtsgericht. Der 62-jährige Mitarbeiter musste sich wegen sexuellen Missbrauchs verantworten.
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