Unterallgäu (alde) - Bis 25. Februar können betroffene Bürger Einwendungen gegen das geplante Heizkraftwerk in Ettringen einreichen. Die MZ hat beim Landratsamt Unterallgäu und der Regierung von Schwaben nachgefragt, was dabei beachtet werden muss.
Wer kann eine Einwendung machen? Prinzipiell ist es ein Jedermannsrecht, eine Einwendung einzureichen. Eine Einwendungsbefugnis hängt davon ab, ob der Einwender etwa in seinen Grundrechten (zum Beispiel Recht auf körperliche Unversehrtheit) betroffen ist. Dies muss von ihm dargelegt werden. Subjektiv von dem Vorhaben betroffen zu sein, ist Voraussetzung dafür, dass die Einwendung erörtert wird. Dies bedeutet aber nicht, dass nur direkte Anwohner eine Einwendung verfassen können.
Wie muss eine Einwendung aussehen? Es gibt keine besonderen Formvorschriften für eine Einwendung. Sie muss lediglich schriftlich vorliegen und es muss eindeutig erkennbar sein, wer der Verfasser ist. Außerdem muss die Einwendung eine Unterschrift tragen, weshalb eine Einwendung per E-Mail schwierig ist. Nur wenn die E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz enthält, handelt es sich um eine gültige Einwendung. Ob handschriftlich, mit Schreibmaschine oder PC verfasst, spielt für die Gültigkeit der Einwendung aber keine Rolle.
Bis wann und wo kann eine Einwendung erfolgen? Die Unterlagen des Genehmigungsantrags liegen vom 11. Januar bis einschließlich 11. Februar im Landratsamt Unterallgäu, der Gemeinde Ettringen, den Märkten Türkheim und Markt Wald, den Gemeinden Amberg, Hiltenfingen, Langerringen, Lamerdingen und bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe zu den Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bis einschließlich 25. Februar kann eine schriftliche Einwendung bei den oben genannten Behörden eingereicht werden.
Was passiert dann? Die Einwendungen werden zunächst beim Landratsamt gesammelt. Meist werden die Einwendungen in solchen Verfahren dann an die zuständigen Fachstellen weitergeleitet. Das Landratsamt Unterallgäu setzt, wenn es den Bedarf dazu sieht, einen Erörterungstermin fest. Dort werden die frist- und formgerecht eingegangenen Einwendungen besprochen und es wird darüber entschieden. Bisher ist als Erörterungstermin der 16. April vorgesehen, das Landratsamt gibt eine etwaige Terminänderung rechtzeitig bekannt.
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